10866. AN DEN ETATSMINISTER GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.
Bolkenhain, 11. April 1759.
Eichel übersendet ein nicht mehr vorliegendes königliches Antwortschreiben auf die Immedialeingabe des Bruders des Ministers, des Generalmajors Grafen Finckenstein.166-2
[Es] ist aus der darin angeführten Ursache die Sache bis dato nochin statu quo geblieben, obschon des Königs Majestät die gracieuseste Versicherungen, alles hiernächst in Ordnung zu bringen, gegeben haben. Das aber kann mir kühnlich die Freiheit nehmen, Ew. Excellenz vollenkommen zu versichern, dass der Cas, worüber Deroselben Herr Bruder so disconsoliret ist, weder einigen Unwillen, noch das geringste Missvergnügen des Königs gegen denselben, noch auch eine distinguirte Préférence des Herrn von Platen zum Grunde hat, sondern sich alles<167> in der Declaration, so des Königs Majestät bei Dero Zurückkunft von Zorndorf gethan, gründet, dass nämlich Sie, von dem Grade eines Obristen an, Sich an keinen Rang noch Ancienneté wegen derer Generals mehr binden, sondern darunter so nehmen würden, wie Sie glaubten, dass in gegenwärtigem Kriege es die Umstände und der Dienst erforderte. Welches Sie dermalen sowohl bei der hiesigen als sächsischen Armee und, wo ich nicht irre, auch Dohna'schen Corps bei der Parole publiciren lassen, damit in vorkommenden Fällen sich niemand darüber beschweren könne. Es hat dieses zwar anfänglich einige Motus gemachet; des Prinzen Karl von Bevern Durchlaucht seind auch darüber aus dem Dienst gegangen, des Königs Majestät aber haben Dieselbe eher verlieren, als darunter nachgeben wollen167-1 . . .
Eichel.
Nach der Ausfertigung.
166-2 Der Generalmajor Graf Finckenstein hatte unter dem 31. März aus Rucksfeld geschrieben, er sehe sich bei der erfolgten Militärpromotion vergessen, und hatte den König gebeten, ihm seine Gnade zu erhalten.
167-1 Vergl. auch „Publicationen aus den Preuss. Staatsarchiven“ Bd. 22, S. 227. 477. 478 und das Schreiben des Königs an Prinz Ferdinand von Braunschweig, Rohnstock 31. März, bei Westphalen a. a. O. Bd. III, S. 255.