10955. AN DEN GENERALMAJOR VON WOBERSNOW.

Landshut, 17. Mai 1759.

Dem General werden noch einmal die gleichen Mittheilungen gemacht, die der König ihm „heute früh bereits geschrieben“ .231-2 „Da . . . aber nachher der Generallieutenant von Zieten die Nachricht von ciem Einmarsch eines Détachements von denen Oesterreichern, so man bis dato vor 3 à 4000 Mann hält, confirmiret, zugleich auch gemeldet hat, wie verlaute, als ob Daun noch ein anderes Corps nach Zittau detachiren wolle, wiewohl die Nachrichten deshalb noch sehr differiren“ , so habe der König auch den Generallieutenant von Seydlitz nach der Lausitz beordert.231-3

Da Mich inzwischen diese Sache beunruhiget und Ich sonsten vernehme, dass es mit denen Russen dortiger Orten noch nicht so pressant sei, so habe Ich vor das beste zu sein geglaubet und befehle hierdurch, dass Ihr sogleich mit Euren Bataillons aufbrechen und ganz gerades Weges auf das baldigste nach der Lausnitz marschiren sollet, und zwar auf Kottbus oder wohin Ihr es alsdenn am nöthigsten finden werdet, und könnet Ihr Euch denen Umständen nach mit dem Generallieutenant von Seydlitz oder Generalmajor von Puttkammer conjungiren und sehen, wie die Sachen seind und was zu thun ist, um insonderheit zu verhindern, dass der Feind nicht zu weit vorkomme, und dass er arretiret und genöthiget werde, aus der Lausnitz zurückzugehen; die 500 Husaren von Zieten aber unter dem Major von Reitzenstein müsset<232> Ihr im Glogauschen stehen lassen, denn es nothwendig ist, dass solche dorten bleiben. Wenn Ihr mit denen nach der Lausnitz von Mir gemachten Detachements zusammenkommet, als commandiret der Generallieutenant von Seydlitz das ganze Corps.

Ihr habt hierunter nicht die geringste Zeit zu versäumen, sondern Eure Märsche nach der Lausnitz zu beschleunigen, denn Ich das Feuer da zuerst löschen muss, wo es Mich am meisten brennet, und von hier aus was dahin zu detachiren zu lange werden würde, ehe es dahin kommen könnte.

Friderich.

Nach der Ausfertigung in der Grossherzogl. Hofbibliothek zu Darmstadt.



231-2 Vergl. Nr. 10953.

231-3 Vergl. Nr. 10954.