Ich muss nunmehro wohl zu der Hauptcommission kommen, von welcher mich des Königs Majestät nur sogleich an Ew. Excellenz chargiret haben. Ew. Excellenz werden erachten, dass der König mit Deroselben über einen Secours von der Pforte gleiche Idées haben. Wir wünschen und hoffen, dass die Couriers, welche Sr. Königl. Majestät letztere Dépêche an den von R[exin]1 nebst denen beiden von Ew. Excellenz expedirten Schreiben überbringen, glücklich ankommen mögen. Sie zweifeln alsdann nicht, dass, da Dero letztere Instructions vor den R[exin] so ample und auf alle nur ersinnliche Fälle gerichtet sein, bei dem Empressement, so der Grossvezier nach der letzteren Dépêche selbst bezeiget hat, alsdann der Alliancetractat nicht sofort gezeichnet und weiter zur Sache geschritten werden sollte. Damit aber durch die Sr. Königl. Majestät Meinung nach erforderliche Ratification des Tractats die Sache nicht neue Anicroches bekomme, wenn wider Verhoffen der Grossvezier auch solche noch berichtiget und ausgewechselt haben wollte, so ist Sr. Königl. Majestät Intention, dass Ew. Excellenz dergleichen Ratification in lateinischer Sprache sogleich völlig ausfertigen und Anfang und Ende mit den gewöhnlichen Formalien, goldenen Buchstaben und wie es sonst überall sein muss, in das Reine schreiben, auch mit dem erforderlichen grossen Siegel versehen lassen möchten.
Da ich aber mir die Freiheit genommen, zu erinnern, dass, so viel ich wüsste, es usuel sei, dass in dergleichen Ratificationsinstrument allemal der Tractat selbst von Wort zu Wort inseriret werden müsste, wir aber gegenwärtig noch nicht einmal eigentlich wüssten, aus wie vielen Articuln und worin eigentlich diese bestehen werden, so haben des Königs Majestät solches Obstacle dadurch heben wollen, dass
1) bei Ew. Excellenz das dem R[exin] mitgegebene Projet des Tractats sei und also man solches zum Grunde nehmen, selbiges in Lateinisch übersetzen nnd alsdenn in dem Original-Ratificationsinstrument zwischen Anfang und Schluss ohngefähr so viel Platz gelassen werden müsste, dass dieselbe Hand, so das andere von der Ratification geschrieben, [wann] der Rexin die Articuls dem König eingeschicket haben würde, solche alsdann noch inseriren könne... An diesem Ratificationsinstrument möchten also Ew. Excellenz nur alsofort arbeiten und es vorstehender Maassen in das Reine setzen, auch mit dem gehörigen Siegel versehen lassen, auch, sobald es fertig sein würde, nur sofort an Se. Königl. Majestät durch denjenigen, der das Mundum geschrieben, anhero überschicken, welchen ich dann so lange, bis des R[exin] Tractat oder Bericht angekommen sein würde, bei mir behalten sollte, damit er alsdenn das Vacuum in dem Instrument ausfüllen, Se. Königl. Majestät aber solches sogleich unterschreiben und von dem Orte ab, wo Sie Sich der Zeit befinden werden, geradesweges nach Konstantinopel oder sonst schicken können. Denjenigen, der es mundiret hat,
1 Nr. 11954.