Ma volonté est donc que, sans perte de temps, vous vous régliez avec le marchand Schickler à Berlin, afin qu'il retire incessamment les 500 000 écus que j'ai fait payer à lui par le conseiller privé Kœppen, pour les placer à la disposition du sieur Keith, selon les circonstances et les occasions, quand celui-ci le trouverait convenable. Vous lui enjoindrez en même temps de rendre cette somme audit Kceppen, auquel vous notifierez simplement que mon intention était qu'il retirât, pour mon compte, cette somme de 500000 écus qu'il avait payée en or à mon ordre, le printemps passé, par le sieur Schickler au comptoir de Splitgerber, afin de les remettre auprès de mes fonds sous sa garde.
Federic.
Nach der Ausfertigung.
12257. AN DEN ETATSMINISTER GRAF FINCKENSTEIN IN MAGDEBURG.
Hauptquartier Gruna, 17. Juli 1760.
[Eichel übersendet dem Minister mehrere Briefschaften.] Die zweite Beilage ist eine kurze Relation1 von demjenigen, was en gros seit des Königs Marsch von Bautzen und bis hieher passiret ist, welche der Herr Hauptmann und königliche Adjutant Herr von Cocceji auf mein Ansuchen aufgesetzet hat und welche ich Ew. Excellenz zum beliebigen weiteren Gebrauch überlasse.
Da die schwere Artillerie, so zur hiesigen Belagerung destiniret, zeither noch nicht heran gewesen, so hat letztere auch die letzteren zwei Tage über noch nicht stärker poussiret werden können, und ist es bei dem in solchen Fällen gewöhnlichen Tirailliren aus gross- und kleinem Gewehr so Tages als Nachts geblieben. Von der Garnison seind die beiden letzteren Nächte Ausfälle probiret worden, so ihnen aber schlecht gelungen und sie mit Verlust jedesmal gar bald wieder zurückgetrieben worden seind. Nachdem aber nunmehro das schwere Geschütz heute Abend herangekommen und die Batteries schon alle fertig und denen Werken der Stadt sehr nahe geleget worden seind, so dörfte nunmehro wohl morgen mit dem Brècheschiessen der Anfang gemachet und die Sachen ganz sérieux werden, so dass es sich morgen oder übermorgen damit decidiren dörfte.
Ich bedaure die arme Stadt und unschuldige Einwohner, unter welchen auch die sächsischen Herrn Minister, so nicht zu Warschau seind, mit befindlich. Des Königs Majestät haben zwar befohlen, dass sowohl Canons als Mortiers bloss auf die Wälle der Stadt schiessen, die Stadt selbst aber verschonet werden solle. Ausserdem aber, dass bei der Vivacité des Feuers solches schwer so genau zu beobachten, wie es denn bisher schon ein paarmal in der Stadt gebrannt hat, so aber, weil das Feuer nicht durch unsere Canons und Bomben souteniret werden dörfen, bald wieder gelöschet worden, so scheinet es, als wenn denen Herrn Oesterreichern an der Conservation der Stadt nicht viel gelegen, da dieselbe sich ein rechtes Plaisir daraus seit ein paar Tagen gemachet, ganz ohnnöthiger und ihnen zu nichts dienender Weise dasjenige von denen hiesigen Vorstädten, so der General Schmettau nicht abzubrennen vor nöthig erachtet,2 durch eingeworfene Haubitzgrenaden und Feuerwerk noch anzustecken, obschon weder ihnen noch uns einiger Vorthel daher kommen können, und nur bloss unglückliche Leute dadurch gemachet, noch eines Waisenhauses dabei geschonet worden. Die grausamen Procédés, so sie gegen die höchst
1 Siehe unten. Gedruckt in den „Berlinischen Nachrichten“ vom 24. Juli, Nr. 89.
2 Vergl. Bd. XVII, 472. Bd. XVIII, 764.