11790. AN DEN OBERSTLIEUTENANT VON KLEIST.50-2

Freiberg, 1. Februar 1760.

Da die sogenannte Reichstruppen im verwichenen Jahre unter Commando des General Ried in Meinen Provinzien Halberstadt und<51> Grafschaft Hohenstein zu einer Zeit, da sich denenselben der Gegend nichts opponiren konnte, eine Invasion unternommen51-1 und dermalen wegen geforderter ganz enormer Contribution sowohl zu Halberstadt als zu Quedlinburg und aus der Grafschaft Hohenstein eine Anzahl Meiner dortigen Regierungs- und Kammer-, auch anderer Civilbedienten und Geistlichen mit sich hinweggeschleppet haben, die man nachher auf eine ganz unrechtliche Art nach Prag gebracht und allda bisher in einem sehr harten Arrest als Geiseln wegen der geforderten Contribution gehalten hat,51-2 so ist Mein Wille, dass bei der Gelegenheit, da der Rittmeister von Kovats mit seinem unterhabenden Detachement der Orten Duderstadt stehet, er bei Ausrichtung seiner andern Commission51-3 zugleich sowohl zu Duderstadt und dem Eichsfelde als sonsten, so viel in denen dort belegenen wirklichen Reichsorten, so weit er dahin wird füglich reichen können, um sich greifen und wiederum so viele von distinguirten Civilbedienten, Geistlichen von Ansehen und dergleichen, bis auf etliche zwanzig, aufheben und arretiren, auch solche demnächst auf den Transport nach Magdeburg zum Festungsarrest schicken, demnächst aber dortiger Orten declariren soll, wie dieses bloss par reprisaille wegen der aus dem Halberstädtschen und Hohensteinschen, auch zu Halle p. unschuldig wie Geiseln weggeschleppten und nach Prag gebrachten Leute geschehen, und dass man diese von dem Rittmeister Kovats aufgehobene Leute ebenso harte und auf gleichen Fuss tractiren werde, als es mit erstgedachten Meinen Leuten zu Prag geschehen, und selbige nicht eher wieder loskommen sollten, bis dass zuvorderst gedachte Meine enlevirte Leute wiederum auf freien Fuss gestellet und zu den Ihrigen zurückgekommen sein würden; alsdann diese enlevirte Leute gleichfalls wieder auf freien Fuss gestellet und erlassen werden sollten, welches die Ihrigen bei dem Wiener Hofe also auswirken könnten.

Ihr sollet also dieses von Meinetwegen gedachtem Rittmeister Kovats citissime schreiben und ihn hiernach deutlich instruiren.

Friderich.

Nach dem Concept.



50-2 Die Berichte Kleists sind im Monat Februar aus Leipzig datirt.

51-1 Vergl. Bd. XVIII, 440.

51-2 Vergl. Nr. 11738.

51-3 Beschaffung von Unterhalt für die Armee des Königs.