12206. AN DEN ETATSMINISTER FREIHERRN VON SCHLABRENDORFF IN BRESLAU.
Radeburg, 22. Juni 1760.
Dem Minister wird für die „prompte Uebersendung“ des ihm aus Warschau zugekommenen Berichts von Rexin vom 8. Mai gedankt; die günstigen Nachrichten aus Konstantinopel werden Schlabrendorff mitgetheilt.
Indessen habe Ich nicht anstehen wollen, Euch durch anliegenden Extract zu communiciren, was Mir der Generallieutenant Lattorff zu Cosel unter dem 15. dieses gemeldet hat.448-3 Ausserdem dass Ich die Richtigkeit seiner guten Canäle kenne, so giebet Mir das, was er schreibt, den Schlüssel zu allen bisherigen Mouvements des Feindes, besonders des Laudons, womit er seine rechte Absichten auf Breslau und wegen seiner Conjunction mit denen Russen masquiren will. Ich<449> habe Meinem Bruder Prinz Heinrich sowohl als dem General Fouqué davon Nachricht gegeben449-1 und letzterem besonders befohlen, dass, so lange die Umstände dorten es leiden wollten, er die Posten im Gebirge mainteniren und die feindliche Ausschreibungen in den Gebirgsstädten sowohl als auf dasigem Lande behindern, wenn aber Laudon mit Force wieder in Schlesien seiner Absichten halber eindringen sollte, er, der Fouqué, alsdenn gleich die Werke bei Landeshut, dass der Feind keinen Gebrauch davon machen könne, rasiren lassen und sich dazu in Zeiten präpariren, das Gebirge verlassen und grade nach Breslau marschiren soll, um diese Stadt zu decken und des Feindes Absichten zu vereiteln.
Ich hoffe, dass diese Umstände sich bald ändern werden und Laudon genöthiget sein wird, sich nach dem Oesterreichischen zurückzuziehen, da dann Schlesien bald vom Feinde ganz befreiet werden wird. Unterhaltet eine amiable Correspondance mit dem General Fouqué und avertiret Meinen Bruder sowie Mich von allem, so Ihr wegen des Feindes in Schlesien erfahret. Er hat den Gouvernements-chiffre, wovon Ihr die Abschrift habet. Wenn die Türken sich von dem Krieg mehren, so wird mit Gottes Hülfe alles bald gut gehen.
Friderich.
Nach der Ausfertigung im Kriegsarchiv des Königl. Grossen Generalstabs zu Berlin.
448-3 Vergl. Nr. 12204.
449-1 Vergl. Nr. 12205 und Nr. 12204.