808. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BRESLAU.
Von dem Cabinetssecretär.
Chrudim, 26. April 1742.
Der Minister wird auf einen Bericht vom 24. April beschieden:
„Wie Se. Königl. Majestät nicht approbiren könnten, dass Ew. Excellenz bereits wegen Königgrätz und Pardubitz nachgegeben und dagegen auf die Totalité von Oberschlesien beständen. Ersteres wäre zur Zeit viel zu früh, und Se. Königl. Majestät beständen allerdings noch auf die Cession von Koniggrätz und Pardubitz und considerirten die Cession von Oberschlesien nicht anders, als das letzte Mittel, wann nämlich ganz und gar keine Hoffnung wäre, den wienerschen Hof zur Cession von Koniggrätz und Pardubitz zu bewegen, und dass es die äusserste Noth erforderte, dagegen Oberschlesien anzunehmen. Ew. <135>Excellenz möchten dahero an Mylord Hyndford nur gleich declariren, dass des Königs Majestät die Proposition von Oberschlesien nicht agreirten, sondern in diesem Stücke dasjenige, so gehandelt worden, desavouirten, vielmehr auf den Articul von Königgrätz und Pardubitz bestânden, welches er dem wienerschen Hofe melden könnte.
Wenn sonsten Mylord Hyndford in dem Gedanken stünde, als wenn Se. Königl. Majestät von Dero jetzigen Alliirten keine Cession, weder von Böhmen noch von Oberschlesien, zu gewarten hätten, so wäre Ew. Excellenz bekannt, was des Königs Alliirten Deroselben vor Avantages, ex. gr. die Garantie der Succession von Ostfriesland, die mecklenburgischen Sachen und dergleichen mehr versichert hätten,135-1 welche aber durch einen zu machenden Particulierfrieden entweder wegfielen oder doch von neuem ungewiss würden. Ew. Excellenz könnten dahero auf vorgedachtes Vorgeben des Mylord Hyndford en général antworten, wie Sr. Königl. Majestät ausser Schlesien und Glatz noch verschiedene andere Avantages versichert worden wären, die Höchstdieselbe bei einem Particulierfrieden theils verlören, theils in Hazard setzten, sodass wohl nichts billiger wäre, als dass der wienersche Hof in solcher Consideration des Königs Majestät indemnisirte, und wäre dahero wohl das wenigste, wann Dieselbe, wie Sie zu thun geneigt wären, Sich mit Königgrätz und Pardubitz begnügten.“
Podewils soll überlegen, „ob es nicht von gutem Effect sein würde, wenn man dem Andrié, falls derselbe schweigen könnte, auftrüge, dem Carteret vor Sr. Königl. Majestät guten Disposition zu einem Accommodement einige secrete Ouverture zu geben . . . dass es nur auf eine Kleinigkeit wegen Köiggrätz ankäme . . . und dass, wenn solches geschlossen, alsdann Se. Königl. Majestät geneigt wären, mit den Seepuissances in eine defensive Allianz zu treten.“
Der König ist der Ansicht, dass Hyndford allein, „die Sache nicht heben und den wiener Hof pliabler machen dörfte.“
Eichel.
Auszug aus der Ausfertigung.
135-1 Vergl. Bd. I S. 309, Bd. II S. 86.