AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.
Von dem Cabinetssecretär.
Potsdam, 8. August 1742.
Dasjenige, so der Herr von Mardefeld aus Russland und Monsieur de Chambrier aus Frankreich über das Betragen des Cardinal de Fleury und dessen Menées zeithero gemeldet, zum Theil aber auch das Schreiben des Cardinals, so man auf dessen Befehl laut anliegenden Exemplars247-1 in allen holländischen Zeitungen drucken lassen,247-2 hat Se. Königl. Majestät piquiret und bewogen, Selbst eine Espèce von Schreiben247-3 aufzusetzen und der Welt dadurch die Ursachen, warum Höchstderselbe einen pärticulairen Frieden mit der Königin von Ungarn gemachet und wie man sich von seiten Frankreichs gegen Se. Königl. Majestät betragen, einigermassen bekannt zu machen. Ich soll auf allergnädigsten Befehl Ew. Excellenz eine Abschrift davon schicken und dabei melden, wie Sr. Königl. Majestät Intention ist, dass solche Pièce auf das allergeheimste gedrucket und ganz ohnvermerket unter das Publicum gebracht, auch insonderheit auf eine gute Art in Frankreich selbst aüsgestreuet werden soll, sonder dass Jemand wissen noch merken könne, von wem und woher es komme. Da nun dieses in Holland wegen der grossen Aufsicht über die Druckereien, und dass daselbst insonderheit von Sachen, so die Cron Frankreich angehen, nichts ohne Censur gedrucket werden darf, nicht wohl geschehen kann, so wollen. Se. Königl. Majestät dass diese Pièce nach Köln an den Residenten von Rohden geschicket und ihm anbefohlen werden soll, solche daselbst als eine pièce volante ganz im Geheim drucken und demnächst unter das Publicum, besonders aber nach Frankreich und der Orten ausbringen zu lassen, jedoch mit solchem Secret und Ménagement, dass keine Seele auf der Welt erfahre, wo und durch wessen Veranlassung solche gedrucket worden und woher solche komme.
Die Gelegenheit, warum Se. Königl. Majestät vor andern auf den von Rohden gefallen, ist, dass Höchstdieselbe Sich erinnern, wie des Höchstseligen Königs Majestät vor einigen Jahren einmal dergleichen Brochure, den sächsischen und französischen Hof angehend, insgeheim drucken und publique machen lassen wollen, Sie solche erst nach Holland an den dermaligen Envoyé Luiscius gesandt, um solches nach Dero <248>Intention in das Werk zu richten, welcher aber dieselbe zurück geschicket und berichtet, dass solches dorten wegen der vorgemeldten Schwierigkeiten nicht wohl möglich sei, dass auch solche in Frankreich auszubringen wegen der scharfen Visitation, so in den Grenzorten von Frankreich gegen die Österreichischen Niederlande zu von allen und besonders gedruckten Sachen geschehe, fast nicht practicable sei. Worauf dann des Höchstseligen Königs Majestät dem von Rohden davon chargirten, welcher sich auch von seiner Commission wohl acquittirte, sonder dass das geringste davon eclatirte, obschon diese Brochure damals kein sonderliches Aufsehen machte, da solche durch das viele Hin und Herschicken nicht mehr von der Zeit war und ihre grösste Annehmlichkeit dadurch verloren war.
Ich überlasse Ew. Excellenz, was Dieselbe darunter Vor gut zu finden geruhen wollen; sollten Dieselbe aber finden, dass erstermeldte Pièce in Holland gedrucket werden könnte, würde solches Sr. Königl. Majestät noch lieber sein, nur ist das Secret bei dem Druck und das Ménagement bei der Publication dasjenige, welches Höchstdieselbe hauptsächlich dabei haben wollen.
Eichel.
Nach der Ausfertigung.
247-1 Gazette d'Amsterdam vom 3. August 1742.
247-2 D. d. Versailles 10. Juli 1742; vergl. Preuss. Staatsschriften I, 329.
247-3 „Lettre du Comte de *** à un de ses amis.“ Vergl. Preuss. Staatsschriften I, 335.