1131. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Von dem Cabinetssecretär.

Charlottenburg, 10. Juni 1743.

Der König befiehlt, Klinggräffen in Augsburg dahin zu instruiren, „dass, wenn der Kaiser embarrassiret wäre, durch wen er seine Propositions zu einem Accommodement thun sollte, Se. Königl. Majestät Sich davon gerne chargiren würden, auch solches um so füglicher thun zu können glaubten, da Sie fast die einzige Puissance wären, so bei dem jetzigen Kriege völlig neutral geblieben und daher dergleichen Proposition gar füglich ad referendum nehmen und an die Königin von Hungarn, wie auch den König von Engelland, bringen könnten. Des Königs Majestät aber würden Sich von sothanen Propositionen am allerbesten chargiren, wenn der Kaiser die Reichsstände dahin zu disponiren wüsste, dass von dem Kaiser und von den Ständen des Reichs wegen Höchstdieselbe requiriret würden, die kaiserlichen Propositiones zu einem Accommodement mit der Königin von Hungarn letzterer und dem König von Engelland zu hinterbringen.“ . . .

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.