1230. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Von dem Cabinetssecretär.

Potsdam, 17. October 1743.

Der König befiehlt, dem Grafen Donna in Wien in Kenntniss zu setzen, „wie die Zeitung liefe, dass der wienersche Hof wegen des falschen Bruits, als ob Se. Königl. Majestät Mähren envahiren wollten, daselbst ein Corps von 15,000 Mann ungrischer Truppen zu verlegen gewillet wäre; daher er dann nach dem Grande oder Ungrunde solcher Zeitung sich wohl erkundigen, uberhaupt aber genaue Attention darauf haben sollte, was etwa der wienersche Hof vor Dispositiones der Orten mache, und sollte er um so genauer darauf Acht haben und fleissig darüber berichten, als Se. Königl. Majestät versichert werden wollen, wie der Marquis de Botta exprès deshalb um Erlaubniss bitten müssen, seine Rückreise durch Schlesien zu nehmen, um Acht zu haben, ob <450>er in Schlesien einige Anstalten merkte, dass man Anstalten mache, um gegen Mähren etwas zu entrepreniren.“ . . .

Dem Grafen Podewils im Haag soll geschrieben werden, „wie derselbe den bekannten Rousset, welcher den Epilogueur, Mercure historique und dergleichen schreibet, auf eine convenable, aber nachdrückliche Art insinuiren lassen sollte, dass Se. Königl. Majestät vernehmen müssen, wie er sich emancipiret hätte, in seinem Mercure450-1 allerhand sinistres von Höchstderoselben vorgehabten, aber nachher unterbliebenen Reise nach Aachen in das Gelach hinein zu schreiben, und was derselbe vor Bewegursachen fingiren wollen, warum solche Reise geschehen sollen und warum sie unterblieben, auch sonsten Sr. Königl. Majestät allerhand politische Absichten anzudichten: als Hessen Sie gedachten Rousset ernstlich erinnern und verwarnen, hinfüro Höchstdieselbe in seinen Schriften nicht mehr politisiren zu machen, noch Sie einmal mehr zu nennen, widrigenfalls Sie Mittel finden würden, ihn solches auf sensible Art regrettiren zu machen; welches er sich ohnausbleiblich zuziehen würde, wann er sich weiter unternehmen würde, Se. Königl. Majestät auf seine Façon denken machen zu wollen.“ . . .

In Betreff der Mündigkeitserklärung des Prinzen von Württemberg450-2 sei „der ganze Zusammenhang“ folgender: „Es intendire die verwittibte Herzogin von Württemberg selbst vor gedachten Prinzen die Majorennität zu erhalten und habe auch zu dem Ende ein Capital von 50,000 Gulden zurückgesetzet, um damit die Majorennitätserkläruhg bei dem kaiserlichen Hofe durchzutreiben.“ Der König hoffe nun, den Prinzen sich dadurch zu verpflichten, dass die Majorennitätserklärung „ohne solches Geld dran zu wenden,“ erzielt werde.

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.



450-1 Mercure, historique et politique Bd. 115, S. 308. Vergl. Preussische Staatsschriften I, 471.

450-2 Vergl. oben S. 447.