<253> nach Pommern und gegen Colberg sein werde, solches dennoch nur eine Feinte von denenselben sein dürfte und sie dagegen sich wieder auf der Seite von Schlesien ziehen werden, um mit dem p. Laudon daselbst agiren zu wollen, so werde Ich Ew. Liebden unterhabendes Corps wie eine Reserve von Meiner Armee ansehen, welches hernach entweder nach Schlesien oder hierher nach Sachsen wird stossen müssen, wo nämlich denen Umständen nach alsdenn die Noth und die Gefahr zum grossesten sein wird. Dieses aber ist jetzo nur Meine generale Idee, die Ich Ew. Liebden nur ganz vorläufig communicire, um vor Sich darauf zu denken und Dero Plans darüber in Dero Kopf machen zu können.
Nach der Ausfertigung im Königl. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart.
12718. AN DEN ETATSMINISTER EDLER VON PLOTHO IN REGENSBURG.
Leipzig, 6. März 1761.
Ihr habt zu sehen und Euch zu bemühen, ob Ihr Eurer Orten nicht einen dazu qualificirten Menschen auffinden könnet, den Ihr gegen eine gewisse Discretion nach Wien schicket, um daselbst zu sondiren und zu erfahren, was der Hof sowohl über die glücklichen Progressen, so der Prinz Ferdinand von Braunschweig in Hessen gegen die französische Armee unter dem Broglie gemachet und solche fast aus ganz Hessen bis hinter Frankfurt am Main zurückgejaget hat, als auch über die Declarationes, so der französische Hof in verwichenem Monat Februarii denen Höfen zu Wien, Petersburg und Stockholm wegen eines nothwendig und ohnumgänglich bald zu herstellenden Generalfriedens thun lassen, indem Frankreich den Krieg nicht länger souteniren könne,1 sentiret, und was beide Articuls vor Impressions auf solchen, den Wienerschen Hof, gemachet haben. Welches Ihr aber sehr beschleunigen müsset, damit dieser Émissaire noch in diesem Monate zu Euch zurückkommen und Euch seinen mündlichen Rapport thun müsse, da Ihr Mir sodann citissime Euren Bericht deshalb erstatten sollet.
Friderich.
Nach dem Concept.
12719. AN DEN MAJOR VON ANHALT.
Leipzig, 6. März 1761.
Der Major von Anhalt soll den Truppen bekannt machen, dass die Infanterie bis zum 1. April ruhig in ihren Quartieren würde bleiben können und die Kavallerie nicht vor dem 15. April zur Armee gezogen werden sollte.
Ihr müsset Euere Arrangements dergestalt nehmen, dass der Feind vor zukünftiger Ernte der Orten nicht subsistiren könne und also vor
1 Vergl. Nr. 12705. 12706. 12708.