<429>

12924. AN DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ FRIEDRICH EUGEN VON WÜRTTEMBERG.

Kunzendorf, 31. Mai 1761.

Wenn etwa ein Jude oder wer es sonsten sein möge, Ew. Liebden einen versiegelten Brief oder Zettul mit oder ohne Aufschrift bringen sollte, bei dessen Erbrechung Dieselbe fände, dass er mit einliegendem Chiffre chiffriret wäre, so habe Ew. Liebden zuvorderst den Ueberbringer dessen nicht im geringsten befragen zu lassen, von wem er sei, noch woher er komme, wohl aber den Chiffre auf ein apartes Blatt dechiffriren zu lassen, und, wenn der Einhalt dessen Ew. Liebden Affaires angehet, solchen zu erwägen und dem Befinden nach Dero Mesures darnach zu nehmen, Mir aber das Original des chiffrirten Zettuls selbst, wenn es auf der Welt möglich ist, auf das schleunigste zuzusenden.

Ich habe dieses Ew. Liebden zu Dero Direction auf gedachten Fall bekannt machen wollen, jedoch muss nicht der allergeringste Éclat davon gemachet, vielmehr alles mit vieler Discretion und Verschwiegenheit tractiret werden.

Friderich.1

Nach der Ausfertigung im Königl. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart.


12925. INSTRUCTION FÜR DEN CAPITÄN VON LAXDEHNEN VOM ERSTEN BATAILLON GARDE ALS COMMANDANTEN ZU KÜSTRIN.

Hauptquartier Kunzendorf, 31. Mai 1761.

Da Se. Königl. Majestät vor Dero allerhöchsten Dienst vor nothwendig gefunden haben, währendem jetzigen noch fortwährenden Krieg bei Dero Festung Küstrin einen besonderen Commandanten zu bestellen, auf dessen Treue, Fermeté und Vigilance Dieselbe Sich völlig verlassen [und] reposiren können, Höchstdieselbe dannenhero auf Deroselben Capitän von Dero Ersten Bataillon von Laxdehnen vor andern reflectiret und denselben zum Commandanten daselbst währendem jetzigen Kriege ernannt und bestellet haben, als bestellen und autorisiren höchstgedachte Se. Königl Majestät vorermeldeten Dero Capitän von Laxdehnen hierzu, dass nämlich derselbe das völlige und alleinige Commando in gedachter Festung Küstrin von Höchstderoselben wegen haben, mithin die Festung wider alle, so öffentliche als heimliche feindliche Anfälle aufs äusserste defendiren und deshalb auf deren Conservation und dass alles darin in gutem, gehörigen Defensionsstande erhalten werde, sein beständiges Augmerk haben soll; zu dem Ende dann auch die ganze dortige Garnison vom ersten bis zu dem letzten Mann an seine Ordres verwiesen sein soll.



1 Gleichlautende Ordres wie die obige ergehen am 31. Mai an Goltz, Tauentzien und Lichnowsky.