12418. AN DEN GENERALLIEUTENANT VON TAUENTZIEN, COMMANDANTEN VON BRESLAU.
Bunzelwitz, 7. October 1760.
Da die jetzige Garnison zu Brieg sehr schwach und doch nicht nur ein considerables Magazin da, sondern Mir auch an der Conservation dieser Festung gegen feindliche Entreprises sehr gelegen ist; so befehle<15> Ich exprès hierdurch, dass, sobald es einiges Ansehen haben wird, als wolle der Feind etwas auf Brieg entrepreniren, oder wohl gar solchem mit einer Belagerung drohen wollte, Ihr sodann sogleich ein gutes zuverlässiges Bataillon von Eurer jetzigen Garnison zu Breslau jenseits der Oder nach Brieg zu Verstärkung der Garnison daselbst detachiren sollet; und ob Ich schon glaube, dass der Feind nicht auf Brieg etwas unternehmen wird, so sollet Ihr doch deshalb auf Eurer Hut sein und, wenn wider Verhoffen der Feind einige Absicht auf Brieg haben wollte, das Moment, die Garnison befohlener Maassen zu verstärken, nicht versäumen.
Bei der grossen Anzahl der kriegesgefangenen Officiers und Gemeinen zu Breslau sollet Ihr sonderlich, wenn Ich Mich jetzo mit der Armee etwas entfernen werde, und der Feind sich Breslau nähern und von weitem Anstalt zur Belagerung machen wollte, rigoureuse Präcautiones mit ihnen nehmen, damit sie nicht mit dem Feinde auswärts complottiren, noch, wie zu Magdeburg geschehen,15-1 eine Conspiration versuchen können. Ihr müsset, sie also, so zu sagen, wie die Hunde enge einsperren und scharfe Mesures nehmen lassen, dass sie ihre verschlossene Behältnisse nicht forciren noch Unfug anfangen können. Denen Officiers müsset Ihr nicht gestatten, in der Stadt herumzulaufen, vielmehr muss jeder Tages und Nachtes in seinem Quartier bleiben oder die erste Wacht ihn gleich arretiren. Keiner muss zu den andern kommen, noch im geringsten, es sei mit einander oder auswärts, correspondiren. Ihre Quartiere müssen öfters durch und durch, auch unter ihren Betten, visitiret werden, ob sie etwa heimlich Gewehr, Patronen und dergleichen verstecket haben. Ueberhaupt müsset Ihr sie so scharf als kurz halten, auch nicht leiden, dass sie impertinente Reden führen oder einigen Umgang mit verdachten Leuten haben. Das schändliche vorgewesene Complott zu Magdeburg zwinget Mich, mit solcher Schärfe gegen sie zu verfahren. Ihr sollet dieses auch nach Brieg und Glogau in Meinem Namen schreiben, dass es mit ihnen dort zur Précaution ebenso gehalten werde.
Friderich.
Nach dem Concept.
15-1 Vergl. Bd. XIX, 636.