12431. AN DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ FRIEDRICH EUGEN VON WÜRTTEMBERG.
Lübben, 19. October 1760.
Ich habe Ew. Liebden Schreiben vom 17. dieses auch allhier erhalten und beziehe Ich Mich in Antwort darauf auf dasjenige, was Ich Deroselben bereits unter dem gestrigen Dato zu Dero weiteren Verhalten geschrieben habe,22-2 so wie auch auf dasjenige, so Deroselben Mein Major und Adjutant von Pirch von Meinetwegen mündlich eröffnet haben wird.
Sonsten habe Ich resolviret, dass, bei jetziger Abwesenheit des Generallieutenant von Rochow von Berlin,22-3 der von Ew. Liebden Mir als ein fähiger und sehr vernünftiger [Officier] angerühmte Capitän von Zegelin vom Wunsch'schen Regiment ad interim zum Vicecommandanten<23> in Berlin geordnet und bestellet werden möge, auch alle Functiones eines Commandanten allda inzwischen besorgen und veranstalten soll. Ew. Liebden haben demnach demselben solches in Meinem Namen und von Meinetwegen bekannt zu machen, ihn dazu autorisiren und verpflichten zu lassen, auch ihn mit einigen Commissionen zu belegen.23-1
Friderich.
Nach der Ausfertigung im Königl. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart.
22-2 Nr. 12428.
22-3 General von Rochow war bei der Occupation von Berlin (vergl. S. 19) in russische Gefangenschaft gerathen.
23-1 Der Churmärkischen Kammer wird am 19. October gleichfalls Mittheilung von der Ernennung Zegelins zum Vicecommandanten von Berlin gemacht. In demselben Schreiben erhält die Kammer Befehl, Kostenanschläge für die Reparaturen der vom Feinde beschädigten königlichen Gebäude (der Pulvermühlen und des Giesshauses zu Berlin und der Gewehrfabrik zu Potsdam) einzusenden; dem Könige sei gemeldet worden, dass der Schaden nicht beträchtlich sei. Ferner wird gebilligt, dass die Kammer „Veranstaltung gemachet hat, damit alles dasjenige von vorräthigen Mundirungsstücken, so der Feind bei seiner Anwesenheit zu Berlin verschleppet und der Bürgerschaft zum Kauf aufgedrungen hat“ , wieder zusammengebracht werde; endlich wird der Kammer befohlen, dafür zu sorgen, dass die Arbeiter der Schadowschen Eisenfabrik „vorerst einigen Unterhalt“ bekommen, „um sich nicht zu verlaufen oder ganz Mangel zu leiden“ , bis das Schadowsche Hüttenwerk wieder hergestellt sein würde.