12493. AN DEN GENERALLIEUTENANT PRINZ FRIEDRICH EUGEN VON WÜRTTEMBERG.
Meissen, 12. November 1760.
Ew. Liebden Schreiben vom 10. dieses habe Ich erhalten, und da Dieselbe nach solchem Dero Marsch gegen Küstrin mit möglichster<78> Eil' fortsetzen, so kann Ich Deroselben vor jetzt nichts weiter schreiben, als dass Dieselbe bei Dero Ankunft in die Gegend von Küstrin sehen müssen, was weiter gegen die Russen, und, um sie weiter auf ihren Rückmarsch nach Polen fortzudrängen, zu thun sein wird. Es dörfte auch Ew. Liebden Absicht hierunter hierdurch um so mehr befördert werden, wenn Dieselbe mit guter Art allenthalben ebruitiren und ausschreien lassen, als ob Dieselbe dem russischen General Rumänzow grade zu Halse gehen und attaquiren, alsdann aber grades Weges gegen Thorn marschiren und denen Russen das Magazin nehmen und destruiren wurden.
Friderich.
P. S.
Wenn es auch mit Ew. Liebden so weit gekommen sein wird, dass die Russen sowohl die Neumark als Hinterpommern mit ihren Truppen völlig verlassen und nach Polen gegen die Weichsel zurückmarschiret sein werden, so dass Ew. Liebden im Stande sein werden, mit Dero Corps, Meiner Deroselben bekannten Intention nach, nach dem Mecklenburg-Sçhwerinschen zu marschiren, um daselbst die Winterquartiere zu nehmen und Dero Truppen ruhen zu lassen, alsdann haben Ew. Liebden in nurgedachtem Lande, ausser der Subsistance vor Dero Corps, noch nachstehendes vor Mich ausschreiben und nach aller Möglichkeit beitreiben zu lassen, nämlich: 3000 Rekruten, 6000 Wispel Mehl, ferner die Contribution, so das Mecklenburg-Schwerinsche Mir noch von voriger Zeit restiret,78-1 wovon der Geheime Rath Koppen zu Magdeburg Ew. Liebden die Specification schicken wird, überdem aber noch eine neue Contribution von 1 Million Reichsthaler, welches insgesammt in goldenen Espèces bezahlet werden muss ; ausser diesem allen aber noch in natura 2000 Ochsen und 6000 Schafe. Welches Ew. Liebden hierdurch vorläufig bekannt mache.
Friderich.
Nach der Ausfertigung im Königl. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart.
78-1 Vergl. S. 69. Anm. 1.