<364>thuung vor Unsere und Unser glorwürdigsten Vorfahren an gedachten Hof gehabte gerechte Prätensionen durch den Breslauischen Friedenstractat abgetretenen ober- und niederschlesischen auch glatzischen Lande gewaffneter Hand wiederum zu bemeistern, unter dem Vorwand, dass solche Cessiones abgedrungen und folglich ohnkräftig, auch die Königin in Ungarn durch die von Uns des Römischen Kaisers Majestät geleistete Hülfe aller Verbindlichkeit gedachten Tractats vollkommen entlediget wäre, gestalt sie dann auch bereits zu Beförderung solcher ihrer Intention ein aufrührisches Patent an die schlesischen Stände und Unterthanen zu Wien durch den Druck bekannt machen und allenthalben ausstreuen lassen, um dieselben durch allerhand falsche Vorbildungen und unter gekrönten Häuptern und gesitteten Nationen bishero ungewöhnliche Expressionen gegen Uns aufzuwiegeln und anzureizen, Uns und Unsere Kriegsvölker als Feinde anzusehen, denen ihrigen hingegen zu Wiedereroberung des Landes allen Vorschub zu leisten.
Nun befremdet Uns zwar solch Betragen des wienerischen Hofes nicht im geringsten, inmassen Wir von seinem anjetzo an den Tag gelegten Vorhaben, sich an die Disposition der mit Uns errichteten Friedenstractaten in keine Wege zu binden, sondern die darinne an Uns abgetretene Lande Uns bei erster bequemer Gelegenheit wiederum zu entreissen, schon vor geraumer Zeit zuverlässig informiret gewesen und davon unwidersprechliche Zeugnisse in Händen haben, zu geschweigen dass weltbekannter Massen die Gewohnheit gedachten Hofes von je her gewesen, die von ihm geschehene Cessiones bei ersterem Anschein eines besseren Glückes vor abgedrungen und daher ungültig zu erklären und die Unterthanen gegen ihre rechtmässige Obrigkeit aufzuwiegeln, wie dann derselbe hievon noch in gegenwärtigem Jahr durch die im Königreich Neapolis bei Annäherung der österreichischen, unter Commando des Fürsten von Lobkowitz stehenden Armee ausgestreuete aufrührische Patente ein neues merkwürdiges Exempel gegeben.
Wir überlassen aber dabei der ganzen unparteiischen Welt Beurtheilung, von was vor gefährlichen Folgen vor die allgemeine Ruhe und Sicherheit der Possessionen einer jeden Potenz es sein müsse, wann man es einreissen lassen wollte, dass Cessiones, so durch feierliche Friedensschlüsse geschehen, aus dem Grunde weil sie abgedrungen worden, vor unkräftig gehalten werden dürften, massen wohl nicht leicht ein Exempel zu finden, dass eine Puissance jemals anders als aus dringender Noth dergleichen Cession zu thun resolviret hätte; nicht minder, welchergestalt das von dem wienerischen Hofe fernerweit geäusserte Principium anzusehen, dass er durch die von Uns des Römischen Kaisers Majestät zu Maintenirung seiner kaiserlichen Würde und Autorität und Verhütung der vorgehabten gänzlichen Exstirpirung seines Hauses von dem teutschen Boden Unserer reichsständischen Obüegenheit gemäss geleistete Hülfe, wobei Wir doch vor Uns nicht das geringste von der Königin in Ungarn zu acquirh-en verlanget und solches sowohl, als dass