<365>Wir Uns jederzeit an dem Breslauischen Frieden lediglich halten würden, öffentlich und zu wiederholten Malen declariret, der Verbindung solches mit Uns geschlossenen Friedenstractats gänzlich entlediget und berechtiget zu sein glaubet, Uns und Unsere Lande feindlich anzugreifen; in mehrerem Betracht, dass durch dergleichen Principium der essentielle und durch allgemeine, von undenklichen Zeiten her bei allen gesitteten Völkern beobachtete Observanz festgesetzte Unterscheid zwischen einer Partie belligérante und einer Puissance auxiliatrice gänzlich aufgehoben und vernichtet und durch die daraus natürlich fliessende Consequentien, insonderheit in Ansehung der gegenwärtigen Conjuncturen und der differenten Liaisons, worinne sich fast alle europäische Mächte befinden, zu einer allgemeinen Combustion Thür und Thor eröffnet werden muss.
Wir erachten auch um so mehr vor überflüssig, die Unstatthaftigkeit dieses gefährlichen Principii anjetzo weitläuftig zu declariren, als Ew. Kaiserl. Majestät Dero erlauchtes Sentiment darüber dadurch klärlich zu erkennen gegeben, da Sie die von der Kron Frankreich gegen den König von Grossbritannien wegen dessen an die Königin von Ungarn geschehene Hülfsleistung ergangene Kriegsdeclaration, ohngeachtet Ihro Grossbritannische Majestät in Verfolg solcher Assistenz die französische Lande zuerst angegriffen, nichts desto weniger vor einen Casum des zwischen Ew. Kaiserl. Majestät und der Krone Engelland getroffenen Defensivbündnisses anerkannt und der letztern die darinne versprochene Volkshülfe bedürfenden Falls zuzusenden Sich anheischig gemacht.
Wir verhoffen nun zwar zuförderst durch Unsere eigene Kräfte unter göttlicher Hülfe hinlänglich im Stande zu sein, denen feindlichen Unternehmungen des wienerischen Hofes wider Unsere Lande kräftigen Widerstand zu thun und desselben weitaussehende Absichten zu vernichtigen ; gleichwie Wir aber zugleich billig darauf bedacht sind, gegen alle unvorsehene Fälle, insonderheit daferne Wir sowohl in obgedachten Unsem schlesischen Landen, als auch in andern Unsern Provinzen von gedachtem Hofe und desselben Bundesgenossen und Helfershelfern zu gleicher Zeit angegriffen werden sollten, Uns der Assistenz Unserer Alliirten zu versichern, und Wir Uns dann hiebei vor allen andern des mit Ew. Kaiserl. Majestät im letztverwichenen Jahre glücklich geschlossenen Defensivbündnisses und generalen Garantie aller Unserer beiderseitigen Lande mit vielem Vergnügen erinnern, so ersuchen Wir Dieselbe hiedurch freundbrüderlich, Uns die darinne versprochene Assistenz gegen die anjetzo wider Uns intendirte feindliche Ueberziehung nach dem deshalb festgesetzten Masse nachdrücklich angedeihen zu lassen, mithin nicht nur sofort den wienerischen Hof und dessen Alliirte von dergleichen Unternehmungen ernstlich zu dehortiren, und dass Ew. Kaiserl. Majestät, daferne Dero Abmahnung nicht attendiret werden wollte, Uns kräftig beizustehen Sich nicht entbrechen könnten noch würden, deutlich zu declariren, sondern auch die in vorerwähntem Bündniss stipulirte Volkshülfe dergestalt in Bereitschaft zu halten, damit selbige, daferne Wir es