1325. AN DAS DEPARTEMENT DER AUSWÄRTIGEN AFFAIREN.

Von dem Cabinetssecretär.

Potsdam, 2. Februar 1744.

Der König befiehlt, „dem Grafen Podewils im Haag mitzutheilen, dass Höchstdieselbe über alle die Considerationes, so er seines Rappells halber machte, zur Genüge reflectiret hätten. Wann aber

1. die Staaten sich gänzlich vor Engelland declariret hätten ;

2. keine Apparence wäre, dass er die holländischen Domainen verkaufen würde;

3. wann der Fürst von Ostfriesland stürbe, die Sache schwerlich durch einen Envoyé im Haag ausgemachet werden dörfte, und endlich

4. Se. Königl. Majestät nicht gedächten, die holländischen Schulden auf Schlesien zu bezahlen, da Sie von den Holländern mehr zu fordern hätten, als jene importirten

so möchte gedachter Herr Graf von Podewils sich nur nach Sr. Königl. Majestät Ordre achten und seine Einrichtung von weitem so machen, dass, wann er rappellirt werden würde, er von dorten abgehen könnte.“

Eichel.

Nach der Ausfertigung.