1468. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Von dem Cabinetssecretär.

Potsdam, 12. Juni 1744.

Des Königs Majestät haben mir sogleich befohlen, Ew. Excellenz vermittelst Abschickung eines expressen Jägers zu melden, wie Ew. Excellenz wegen der von dem Herrn Grafen Tschernyschew geführten Beschwerde über den Herrn von Mardefeld mit ihm und dem Obermarschall Bestushew noch nicht gänzlich in das Detail, so heute melden müssen, gehen, sondern von ihnen auf eine ganz polie Art verlangen möchte, dass sie ein von ihnen beiderseits unterschriebenes schriftliches Promemoria Ew. Excellenz zustellen möchten, damit Se. Königl. Majestät Sich darauf um so positiver erklären könnten.

Welches hierdurch befohlenermassen zu melden nicht ermangeln sollen, vor mich aber noch beizufügen mir die Freiheit nehmen wollen, wie Se. Königl. Majestät zu dieser Resolution daher gekommen, weil Sie glauben, dass die russische Kaiserin von der Sache quaestionis gar nicht wisse und solches nur eine Tour des Vicekanzlers sei, entweder, wie man sagt, pour tirer les vers du nez, oder sonsten von der zu erhaltenden Antwort einen gefährlichen Gebrauch zu machen. Dahero Sie dann von ermeldetem Obermarschall Bestushew und Graf Tschemyschew ein schriftliches Promemoria haben wollen, um selbiges sodann <178>dem Herrn von Mardefeld zu senden und zu mehrerem Éclaircissiment darüber Gelegenheit geben zu können.178-1

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



178-1 Mardefeld berichtet am 2. Juli, dass er allerdings dem Vicekanzler die in Rede stehende Vorstellung gemacht, aber mit Vorwissen der Kaiserin, um ihn wegen der zahlreichen Couriere zu beruhigen, die er in der Heirathsangelegenheit der Prinzessin von Zerbst erhalten habe. „Il est impossible que Sa Majesté Impériale puisse avoir donné de tels ordres au comte de Tschernyschew, mais cela dénote également que le Vice - Chancelier a l'effronterie et trouve le moyen de lui faire signer à son insu tout ce qu'il trouve à propos.“ Als der Hofmarschall von Bestushew nach einiger Zeit seine Beschwerde in Berlin wiederholte, gab der König unter dem 9. September auf Bericht des Ministeriums vom 1. September seine Einwilligung, ihn, nach dem Vorschlage von Mardefeld, dahin zu bescheiden: „Que, comme Sa Majesté l'Impératrice était de longue main suffisamment informée des sentiments de Votre Majesté sur le sujet en question et de tout ce qui s'était passé à cet égard, il serait superflu de le répéter.“