1509. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.
Von dem Cabinetssecretär.
Berlin, 19. Juli 1744.
Nachdem des Königs Majestät das hiebei kommende Manifest nochmalen Selbst nachgesehen und ein und anders darin geändert haben, so haben Höchstdieselbe mir allergnädigst befohlen, solches an Ew. Excellenz zurückzusenden, mit dem Vermelden, wie Ew. Excellenz, wiewohl im höchsten Secret und mit Nehmung aller menschmöglichsten Précaution, dass nicht das geringste davon eclatiren könne, besorgen würden, dass selbiges mit und ohne Remarquen mundiret und die Instructionsrescripte an alle Dero auswärtige Gesandten fertig gehalten würden, mit welchen denenselben zu seiner Zeit gedachtes Manifest zugesandt werden könnte; wobei in dem an den Herrn Grafen Podewils im Haag besonders convenablement inseriret werden sollte, dass, gleichwie die Herrn Staaten sich von ihrem Intérieur melireten, also Se. Majestät auch nicht anders könnten als Sich von denen Reichssachen meliren, und dass Dieselbe Sich weder zu agrandiren noch Conqueten zu machen begehrten, sondern nur einzig und allein einen redlichen und beständigen Frieden in Teutschland zu Wege zu bringen suchten und Sich deshalb nicht entbrechen könnten, dem fast ganz und gar unterdrückten Oberhaupte des Reiches Dero Truppen als Auxiliaires zu senden, ohne sich directement von den Sachen zu meliren und dass diese Schickung von Auxiliairtruppen die Engagements und die Freundschaft, so des Königs Majestät mit den benachbarten Puissances hätten, im geringsten alteriren sollte.
An den p. Andrié218-2 sollte gleichfalls insbesondere inseriret werden, dass Se. Königl. Majestät Dero mit der Kron Engelland habende Engagements und Tractaten vollenkommen und heiligst halten, auch die in dem Breslauer Tractat stipulirte Bezahlung der schlesischen Schulden nach als vor leisten wollten; da aber die Königin von Ungarn nach dem gemachten Frieden mit Sr. Königl. Majestät so viel neue Dinge anfinge, des Kaisers Truppen wider die Reichsverfassung vom teutschen Boden triebe und also nichts anders intentioniren könnte, als nur den <219>Kaiser zu stürzen und denen Churfürsten und Fürsten ihre Autorité zu benehmen, welches, wie solches alles und noch ein mehreres wider des Reiches Constitutiones, Freiheit und Gebräuche liefe, von Sr. Königl. Majestät nicht anders angesehen werden könnte, als die englische Nation es ansähe, wenn man in Engelland eine Revolution gegen die jetztregierende Linie en faveur des Prätendenten zu Wege bringen wollte, welches, so wie es kein rechtschaffener und patriotischer Engelländer oder Parlamentsglied leiden würde, also noch weniger ein rechtschaffener und puissanter Stand des Reiches dergleichen Umsturz der Reichsfreiheit und Verfassungen, so wie solches der wienerische Hof intendirete, leiden noch zugeben könnte. Unser Krieg ginge weder das englische Commercium noch den Interesse von Engelland an, und wollte man daher hoffen, dass sich die Nation so wenig von den innerlichen Affairen des Reiches meliren würde, als des Königs Majestät Sich von den innerlichen Affairen der Kron Engelland abgeben würden. Diese Declaration soll nach Sr. Königl. Majestät Intention sehr wohl und bündig, dabei aber mit der grössesten Moderation und Douceur aufgesetzet, demnächst aber durch den Herrn Andrié in englischer Sprache sowohl als in teutscher gedrucket und publiciret werden.
Des Königs Majestät Intention ist sonsten noch, dass das Manifest, allein mit der allermenschmöglichsten Secretesse, in französischer und' in teutscher Sprache gedrucket und zu seiner Zeit, wenn Sie es befehlen werden, publiciret werden soll. Die Remarques dazu219-1 sollen vorerst nicht sogleich mit gedrucket und publiciret, sondern allererst acht Tage drauf und zwar unter dem Namen eines Anonymi und Particuliers herauskommen.
Eichel.
Nach der Ausfertigung.
218-2 Das in der Folge in London veröffentlichte Instructionsrescript an Andrié, d. d. Berlin 8. August; siehe Preussische Staatsschriften I, 574.
219-1 Vergl. S. 201 Anm. 3.