1514. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Von dem Cabinetssecretär.

Berlin, 23. Juli 1744.

Des Königs Majestät haben allergnädigst befohlen, zu melden, wie Se. Königl. Majestät nunmehro es von der höchsten Zeit zu sein erachteten, dass des Etatsministers Herrn von Wallenrodt Excellenz Dero Reise nach Warschau ohngesäumt antreten und solche, ohne sich unter<222>wegens im geringsten aufzuhalten, den nächsten den besten Weg dergestalt fortsetzen, dass Sie mit Anfang des kommenden Monates Augusti in Warschau eintreffen und den 4. solches Monates ohnfehlbar bei des Königes von Polen Majestät eine secrete Audienz nehmen könnten, zu welchem Ende dann Se. Königl. Majestät morgen früh die gedachtem Herrn von Wallenrodt zu solcher Reise überhaupt destinirte 1000 Rth. Selbst auszahlen lassen wollten.

Die Hauptsache, warum des Königs Majestät die Reise des Herren von Wallenrodt dergestalt pressireten, sei, dass derselbe gedachten 4. August bei des Königs von Polen Majestät eine geheime Audienz nehmen und Deroselben sodann das in originali hierbei kommende kaiserliche Schreiben übergeben sollten, in welchem Se. Kaiserl. Majestät den König von Polen wegen des freien Durchmarsches durch Sachsen nach Böhmen von einem Theil der Auxiliairtruppen, welche Se. Königl. Majestät dem Kaiser Überhessen, requirirten. Bei welcher Gelegenheit dann der Herr von Wallenrodt des Königs von Polen Majestät die Hauptmotiven, welche Se. Königl. Majestät obligiret hätten, dem Kaiser einen Theil Dero Armee als Auxiliairtruppen zu überlassen, auf eine convenable und moderate Art vorstellig machen und dabei insinuiren sollte, wie Se. Königl. Majestät aus redlich patriotischem Eifer, um den Frieden und die Ruhe in Teutschland zu herstellen und den von denen Churfürsten des Reichs rechtmässig gewähleten Kaiser in seiner Dignität als Chef des Reiches zu souteniren, Sich nicht länger entbrechen können, dergleichen Resolution zu fassen und, wie gedacht, dem Klaiser einen Theil Dero Armee als Auxiliaires zu überlassen. Dass solches aber nur die Reichssachen allein anginge und Se. Königl. Majestät Sich von den übrigen Kriegen, worinnen die Königin von Hungarn mit anderen Puissancen stände, nicht melireten; dass dadurch die Freundschaft, in welcher Se. Königl. Majestät mit des Königs von Polen Majestät zu stehen das Vergnügen hätten, nicht im geringsten alteriret werden sollte, so wie Se. Königl. Majestät mit allen Dero benachbarten Puissances das bisherige gute Vernehmen unterhalten würden. Es zweifelten Höchstdieselbe dahero nicht, des Königs von Polen Majestät würden dasjenige, so Se. Königl. Majestät aus patriotischem Herzen, wie es einem vor das Reich gutgesinnten Fürsten zukomme, thäten, ganz und gar nicht missbilligen, sondern vielmehr gutheissen, und Dero Ordres dahin stellen, dass derjenige Theil St. Königl. Majestät Truppen, welcher seine Route durch Sachsen nach Böhmen nehmen müsste, den freien Durchzug haben möge. Und da die Zeit pressirte, und gedachte Truppen mit nächstem ihren Marsch antreten würden, so hätten des Kaisers Majestät vor gut befunden, Dero Requisitionsschreiben in duplo ausfertigen zu lassen, davon er, der Herr von Wallenrodt, das eine an des Königs von Polen Majestät präsentirte, das andere aber an das Königliche Ministerium nach Dresden geschickt würde. Uebrigens sollte der p. von Wallenrodt des Königs von Polen Majestät annoch zugleich mit auf das beste und <223>convenabelste zu insinuiren suchen, dass woferne Dieselbe Sich mit dem Kaiser verstehen wollte, Se. Königl. Majestät es dahin zu bringen verhofften, dass dieser gegen des Königs von. Polen Majestät seine Reconnaissance bezeigen und dasjenige thun würde, was seine Umstände und die jetzigen Conjoncturen zugeben würden.

In diesem Instructionsrescripte sollten auch die Routen geleget werden, welche die Auxiliairtruppen, so der König dem Kaiser überliesse, durch Sachsen nehmen würden, welche Routen ich noch heute an Ew. Excellenz zu senden die Ehre haben werde. Von dem ganzen Einhalt dieses Instructionsrescriptes sollte dem Herrn von Wallenrodt hier nichts gesaget noch ihm solches gewiesen, vielmehr ihm solches mit einer à part ausgefertigten Ordre zugestellet werden, nach welcher er das Instructionsrescript nicht eher als den 3. August zu Warschau erbrechen und von dessen Einhalt, bevor er seine Audienz deshalb gehabt, keiner Seelen in der Welt etwas sagen noch communiciren sollte. Nach gehabter Audienz aber sollte er alles bei dem Grafen von Brühl bestens gelten zu machen und denselben dahin zu gewinnen suchen, dass wenn des Königs von Polen Majestät Sich mit dem Kaiser verstehen wollten, Se. Königl. Majestät gerne alles beitragen wurden, um Deroselben Convenances, so viel es die Umstände leiden wollten, zu machen.

Uebrigens soll noch melden, wie mehrgedachte Requisitionsschreiben noch zur Zeit das allergrösseste Secret wären, von welchem auch selbst zu Frankfurt a. M. niemand als der Kaiser und der von Klinggräffen etwas wüsste, indem letzterer solche nach dem gewöhnlichen Stilo aus gefertiget habe und nachhero, als der Kaiser selbige unterschrieben, dergestalt gesiegelt worden, dass auch selbst der Graf von Königsfeld noch irgend ein anderer kaiserlicher Minister von dem Einhalt derselben zu sehen bekommen noch erfahren habe; dahero dann Ew. Excellenz bei der Expedition vorermeldeten Instructionsrescripte und Ordres ein gleiches Secret beobachten und solches allein besorgen und bei dem Mundiren die gewöhnliche Précaution nehmen möchten.223-1 Welches alles hierdurch schuldigst melden sollen.

Eichel.

Nach der Ausfertigung.



223-1 Die Instruction für Wallenrodt ist vom 24. Juli. Für den Primas von Polen, den Grosskanzler und den Krongrossfeldherrn erhält Wallenrodt allgemein gehaltene Empfehlungsschreiben, d. d. Berlin 22. Juli.