2048. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.

Potsdam, 5. November 1745.

Der König befiehlt, Chambrier anzuweisen, „wie derselbe nur fernerhin insistiren und bestehen sollte, dass, ob wir schon den besten Willen von der Welt hätten, wir dennoch nichts weiter als den guten Willen haben, und nicht agiren könnten, weil es uns an dem dazunöthigen Nervo fehlete, folg<327>lich, wann Frankreich uns nicht mit hinlänglichen Subsides appuyirte, uns aus der Affaire, so gut wir könnten, ziehen müssten. Des Königs Majestät vermeinen demnächst, dass man dem französischen Ministerio von der Convention nur frei sprechen, demselben aber dabei bündigst versichern könnte, dass in solcher nicht das allergeringste enthalten sei, so dem Interesse von Frankreich zuwider; am wenigsten wären criminelle Engagements darin oder dabei (wie man sich auf eine offensante Art ausdrücken wollen), vielmehr sähen des Königs Majestät solche Convention so an, als ein Échelon und Mittel, demnächst weiter zu gehen und einen von Frankreich gewünschten Generalfrieden zuwege zu bringen.

Uebrigens, da Sr. Königl. Majestät die Espèces zu Fortsetzung eines vigoureusen Krieges manquirten, so wären alle Projets, so man deshalb machte, so gut solche auch sonsten wären, vergebens, wenn dieser Articul durch hinlängliche Subsides nicht gehoben wäre.

Ueber welches alles Ew. Excellenz den Herrn von Chambrier auf das convenableste und beste instruiren möchten“ ....

Eichel.

Auszug aus der Ausfertigung.