4337. AN DAS DEPARTEMENT DER AUSWÄRTIGEN AFFAIREN.

Podewils und Finckenstein berichten, Berlin 29. Mai, dass nachdem der Reichshofrath ein zu Gunsten der evangelischen Grafen von Hohenlohe gefälltes Erkenntniss auf Execution gegen die fürstliche Linie dieses Hauses nachträglich annullirt habe, von Churbraunschweig beim Corpus Evangelicorum der Antrag gestellt worden sei, im Sinne des Artikels 17 des westphälischen Friedensschlusses zu Gunsten der in ihrer Religionsübung gehinderten evangelischen Grafen von Hohenlohe zur Selbsthülfe zu schreiten, ein Antrag, dem sämmtliche evangelische Stände mit Ausnahme „der dem kaiserlichen Hof so sehr ergebenen“ Höfe von Darmstadt und Wolfenbüttel beigetreten seien. Auf die Requisition des Corpus Evangelicorum an die Markgrafen von Ansbach und Baireuth als kreisausschreibende Fürsten im Fränkischen Kreise, die vom Reichshofrathe widerrechtlich suspendirte Execution gegen die Fürsten von Hohenlohe zu vollstrecken, hat sich der Markgraf von Ansbach in der Besorgniss, Widerstand von Seiten der Bischöfe von Bamberg und Würzburg zu finden, nach Berlin und Hannover mit der Anfrage gewandt, was sich die Markgrafen in diesem Falle für Rückhalt versprechen könnten. Das hannöverische Ministerium hat in Berlin vorläufig die Bereitwilligkeit König Georg's II, der Execution im Nothfalle Nachdruck zu verleihen, zu erkennen gegeben. Die Minister bitten um den allerhöchsten Bescheid: „ob, wann die gesammte evangelische Reichsstände Ew. Königl. Majestät requiren sollten, um denen Herren Markgrafen in Franken auf den ohnverhofften Fall der thätlichen Widersetzung der vorseienden Execution mit starker Hand und Anrilckung einiger Regimenter Assistenz zu leisten, Ew. Königl. Majestät solche auf eben den Fuss wie des Königs in Grossbritannien Majestät und das Fürstl. Haus Hessen-Cassel zu thun Sich nicht entziehen werden.“

Potsdam, 30 mai 1750.

Gut, was die andern thun werden, das will Ich mitmachen. Ich halte es aber noch mehr von der Ordnung zu sein, dass der Graf Podewils zu Wien vorher dem Kaiserlichen Hof eine énergique Déclaration d'Ostentation, die in dem Reiche Éclat machet, thue, in den ohngefährlichen Substantialien, dass der Kaiser wissen möchte, wie mehr Evangelische in Teutschland wären, als in Franken, welche sich und die andere nicht unterdrücken lassen würden, insonderheit aber dass der Kaiser wissen müsste, was vor respectable Puissances den westphälischen Frieden garantiret hätten, um die Freiheit des Reiches, die Prärogative der Stände und die Religionsaffairen aufrecht zu halten und zu mainteniren.

Mündliche Resolution. Nach Aufzeichnung des Cabinetssecretärs

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