<223> der Römischen Königswahl ein grösseres Dessein gegen Frankreich verborgen wäre.

Man habe dem wienerschen Hof angedichtet, ob arbeite er, das Erzstift von Köln auf den zweiten Sohn der Kaiserin-Königin, vermittelst einer zu effectuirenden Coadjutorie, zu bringen.1 Man habe überdem demselben und Engelland imputiret, als wollte man Russland considerable Summen fourniren, um Schweden zu beunruhigen, et d'autres choses de pareille nature.

Wie ohngegründet solche Imputations auch gewesen, so hätten sie doch effectuiret, dass Frankreich denen Insinuationen, als werde zu einer Römischen Königswahl die Unanimité der Stimmen erfordert, Gehör gegeben und darauf fermement zu appuyiren angefangen.

Als nachher, sur les fortes instances du roi d'Angleterre, Leurs Majestés Impériales den König von Preussen um seine Wahlstimme amiablement ersuchet hätten, habe dieser nicht nur dem Comte Puebla die bekannte Antwort2 ertheilet, sondern auch den mehresten der übrigen Churfürsten solche communiciret, um selbige gegen die Wahl zu excitiren. Er habe auch den bekannten übelgesinneten und prävenirten Baron von Keller3 nach Gotha abgesandt, in der Absicht, das Wahlgeschäfte bei Ständen und Churfürsten des Reichs zu brouilliren und seine Co-Electeurs timide und confus zu machen und Divisions im Reich zu excitiren, in der Absicht, nach denen Conjonctures du Temps im troublen Wasser zu fischen. Je mehr nun der König von Preussen sich angelegen sein liesse, seine Absichten zu erfüllen, je [mehr] müsste der Hof zu Wien sich angelegen sein lassen, solchen zu obviiren und sie zu anéantiren. Zu dem Ende dieser die Umstände in ein Promemoria zusammenfassen und denen Kaiserlichen Ministris im Reich et ailleurs zusenden lassen, in der Absicht, allen Schatten von Ombrage wegen Illegalitäten bei der vorseienden Römischen Königswahl oder darunter habenden Desseins zu heben; dagegen die Intention, die innerliche und äusserliche Ruhe des Reiches dadurch zu befestigen, und dass durch längeres Aufschieben dieser Sache die Kaiserliche Dignité und Autorité leiden würde, zu zeigen; de plus, das englische Ministerium zu disponiren, sich der Sache mit grossem Ernst anzunehmen und die preussische Dubia, jedoch ohne solches zu nennen, zu refutiren, auch andere churfürstliche Höfe, ohne bei Frankreich zu heurtiren, zu eveilliren und ihnen, was sie zu antworten hätten, an die Hand zu geben, und endlich principalement dahin zu operiren, damit von dem grossesten Theile des Fürstlichen Collegii nicht mehr Schwierigkeiten der Wahl im Wege geleget würden, als anno 1690 geschehen sei. Um den letzteren But zu erreichen, hätte man sich in dem allegirten Promemoria die meiste Mühe gegeben, damit es das Ansehen habe, als defendirte der Kaiserliche Hof die Prérogatives der Churfürsten, sans que d'autre côté on heurtait au front au Collège




1 Vergl. S. 103.

2 Vergl. S. 133. 134.

3 Vergl. S. 106. 207.