<224> des Princes. Dass aber das letztere ganz still sitzen bleiben solle, sei nicht zu hoffen, daher nur darauf zu denken, dass der Ausführung des Desseins nicht mehr Hinderungen als im Jahr 1690 im Wege stehen möchten. Weil aber letzteres von dem Fürstlichen Collegio nicht sehr gemerket werden und man sich nicht zu bloss geben müsste, so habe man sich genöthiget gesehen, in dem Promemoria so auszudrücken, dass man dem Fürstlichen Collegio keine Gerechtsame einräume, aber ihnen doch eine Voie zeigte, wie es ihre prätendirte Droits darunter verwahren könne, um dadurch die wohlgesinneten Häuser von üblen Démarchen abzuhalten. Von Sachsen-Gotha, Hessen-Cassel, Baireuth und Württemberg sei nicht zu hoffen, dass solche zu redressiren wären. Mit Surprise habe man auch vernommen, dass der nach Hannover geschickt gewesene würzburgische Minister von Bibra und der ansbachische von Seckendorff sich nicht auf eine satisfaisante Art darüber exprimiret hätten. Man müsste aber hoffen, dass woferne man sich nicht selbst aveugliren und die reelle Sicherheit einem Schatten präferiren wollte; man die reine Gedenkensart des wienerschen Hofes zur Avantage des Fürstlichen Collegii erkennen werde. Erfolgete solches und führe man denen anderen übelgesinneten durch den Sinn, so wäre zu hoffen, dass das Dessein glücklich und ruhig zum Stande kommen werde. Denn obgleich seit und nach dem Tode Karl's VI. die Sachen sich in etwas verschlimmert, so wäre doch Hoffnung, die Sachen wieder in gute Wege einzuleiten, zumalen die Kaiserin-Königin nicht gemeinst, sich darunter zu übereilen, weil ihre erste Absicht auf die Erhaltung und Befestigung der Ruhe und Einigkeit gerichtet wäre. Beide Seepuissaneen und Churbraunschweig als Auteurs des Desseins könnten sich nicht entziehen, allen den Reichsconstitutions gernässen Vorschub zu geben. Sie hätten die Mittel in Händen, sich sowohl von der churkölnischen als chursächsischen Stimme zu versichern, und die Sachen wären so weit getrieben, dass der Billigkeit nach gedachte Puissances sich nicht entziehen könnten, solche Mittel anzuwenden.
Churpfalz opiniatrirte sich auf seine vermeintliche Prétentions. Deren offenbaren Ungrund würde man einestheils convenabler Orten zu erkennen geben, andertheils würde man die Offerte wegen Pleistein bestens gelten zu machen suchen. Es sei zu hoffen, dass [man] endlich zu Manheim [sich] willfährig finden lassen werde; wie man denn auch bedacht sein werde, in Frankreich desfalls Impressions zu geben.
Obschon diese Krone nicht berechtiget wäre, sich in die Domestica des Reichs zu mischen, so manquirte es bekannter Maassen nicht in Teutschland an unruhigen Geistern, welche sie zum Préjudice des Vaterlandes dazu animirten; daher der Kaiserin-Königin friedfertige Soins erforderten, dergleichen zu präveniren und alles anzuwenden, dass die der Kron Frankreich beigebrachte Principes erronés gehoben und selbige überzeuget sein könne, dass die vorhabende Wahl dem letzten Friedensschluss nicht entgegenstehe, noch verborgene Absichten hege, so dass