4850. AN DEN ETATSMINISTER GRAF PODEWILS IN BERLIN.
Potsdam, 21. März 1751.
Zufolge Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Befehl habe Ew. Excellenz vermelden sollen, wie Höchstdieselbe vor nöthig finden, dass<307> der Baron Le Chambrier mit nächstem über die Umstände wegen der sächsischen Steuerscheine, so in Dero Unterthanen Händen, und denen von Seiten des dresdenschen Hofes dagegen gemachten Chicanes, auch wie hiesiger Seits solche abgelehnet würden, au Fait gesetzet werde, damit, wann das dresdensche Ministère, wie nach dem letzteren Bericht des Herrn von Maltzahn der Graf Brühl sich geäussert, in Frankreich die Sache verkehrt anbringen und das französische Ministerium präoccupiren wolle, er, der Baron Chambrier, im Stande sei, letzterem darauf zu antworten und selbiges zu rectificiren. Ew. Excellenz würden also besorgen, dass solches mit nächstem in einer umständlichen und chiffrirten Dépêche geschehen möchte.
Eichel.
Nach der Ausfertigung.