<354> an Ew. Excellenz hierbeizufügen, als des Königs Majestät befohlen haben, wegen der nicht observirten Alternative in den Titulaturen bei Ausfertigung der Originalconventionen Ew. Excellenz zu melden, dass, so wenig Attention Se. Königl. Majestät auch auf dergleichen Etiquette nähmen, Ew. Excellenz doch mit dem Chevalier de La Touche daraus sprechen und demselben zu erkennen geben möchten, dass des Königs Majestät so gut König wie andere, überdem aber der beste Alliirte von Frankreich wären, folglich es Deroselben nahe gehen müsse, wenn man Dieselbe darunter geringer wie andere schätzen wolle; wann Frankreich andere Könige auf eben solchem Fuss hielte, so würde solches Ihro Dero Ortes indifferent sein, so aber, da in solchen Fällen die Alternative mit allen anderen geschähe, so begriffen Sie nicht, warum man Selbige jetzo geringer setzen wolle, wie vorher und sonst geschehen. Es vermeinen Se. Königl. Majestät, dass es Ew. Excellenz nicht schwer fallen würde, solches aus denen vor Zeiten gemachten Tractaten mit Exempeln darzuthun; dahero Dieselbe einige dergleichen Tractaten dem Chevalier de La Touche in Original vorzeigen möchten.1
Eichel.
Nach der Ausfertigung.
5790. AN DIE ETATSMINISTER GRAF PODEWILS UND GRAF FINCKENSTEIN IN BERLIN.
Potsdam, 27. Februar 1753.
Mein lieber Geheimer Etatsminister Graf von Podewils, wie auch Graf von Finckenstein. Nachdem Mir der Etatsminister Graf von Münchow die in Original hierbeikommende Projette und dahin gehörige Anmerkungen zur Beantwortung des von. dem wienerschen Hofe ohnlängst dem Geheimen Rath von Klinggräffen zugestelleten Promemoria wegen der Commerciensachen sowohl als wegen der schlesischen Schuldenangelegenheiten eingesandt hat,2 Ich auch bei näherer Einsicht dererselben selbige Meinen Intentionen gemäss gefunden habe, als lasse Ich Euch solche hierbei zusenden und will, dass Ihr alles erforderliche deshalb ausfertigen lassen, auch selbiges alsdann dem Geheimen Rath von Fürst3 zur weitern Besorgung zusenden sollet. Ich bin Euer wohl affectionirter König
Friderich.
Nach der Ausfertigung.
1 Vergl. S. 411.
2 „Promemoria“ und „Anderweite Anmerkungen um: schliessliche Erklärungen von König]. Preussischer Seite über die unterm 27. Dec. 1752 exliibirte sogenannte kurze Anmerkungen und Finalerklärungen des Wiener Hofes die Commerciainegociation betreffend.“
3 Vergl. S. 341.