<28>leicht werden die Privatbesitzer Druck und Handschrift neben einander halten oder den Betheiligten die Prüfung gönnen. Eine beruhigendere äußere Bürgschaft aber wüßte der Redakteur, neben seine niemals angefochtene historische Gewissenhaftigkeit, nicht zu stellen, als die, daß er alle Privatbesitzer und alle öffentliche Bewahrer der durch seine Hände gegangenen, d. h. sämmtlicher, dieser Ausgabe zum Grunde liegenden Manuskripte hiemit aufruft, laut ihre Stimme mit amtlicher Anklage in den Zeitungen zu erheben, wenn sie ihre Mitteilungen nicht getreu wiederfinden sollten. - Für die Texte von einigen philosophischen Abhandlungen, von den gesammten Poésies posthumes und von einigen anderen Gedichten, auch von mehreren Korrespondenzen, welche wir den früheren Berliner und Baseler Editoren, oder den besonderen Briefausgaben, in Ermangelung der Manuskripte, nachzudrucken gezwungen sind, können wir die Verantwortung nicht übernehmen: sie sind in unsern Avertissements genau angegeben, und mögen von den verschiedenen Sammlern vielfach verändert, d. h. gemildert und verbessert sein; wir geben sie, mit der gebührenden kritischen Sorgfalt, wie wir sie gefunden haben. - Unsere Wiederholung der Original-Ausgaben des Königlichen Verfassers findet in diesen selbst unmittelbar die Beglaubigung.
Diejenigen echten Schriften des Königs, von welchen kein Autograph, keine von dem Autor eigenhändig nachgebesserte Original-Kopie, keine beweisende Briefstelle, oder ein sonstiges unmittelbares Zeugniß beizubringen war, haben wir aus mittelbaren Gründen als die seinigen legitimirt.
Wo der Verfasser selber nicht das Datum der Abfassung einer Schrift oder eines Gedichtes unterzeichnet hat, da haben wir, aus äußeren oder aus inneren Gründen, die Zeit ermittelt und in Klammern beigefügt; eben so sind die bei den Briefen ergänzten Orts- und Zeitbestimmungen von den urkundlichen Daten unterschieden worden. - Die Anmerkungen