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Ferner aus:1katholischen und 1 lutherischen Priester,
 1Chirurgus mit 4 Gesellen,
 1Cassirer, welcher zugleich Adjudant sein muß.

     

Zum Lazareth aus: 1 Köchin, 1 Wäscherin, 2 Wärterinnen.

Zur Wirhschaft 1 Verwalter oder Amtmann, 1 Schreiber, 1 Backmeister mit seinen Leuten, 1 Brauer mit seinen Leuten, 1 Branntweinbrenner und 1 Fleischer mit seinen Leuten, 1 Gärtner, welcher ein Invalide sein muß, 3 Bierschenkern, 3 Hökern, 1 Ochsenknecht, 2 Pferdeknechten, 2 Hausknechten.

Die ganze, aus 25 Artikel bestehende, Instruction zeigt bis in's kleinste Detail von der großen und angelegentlichsten Vorsorge des Königs für die Invaliden, wobei auch der religiösen nicht vergessen ist, hinsichtlich welcher im 19. Artikel dem Commandanten befohlen wird, dahin zu sehen, "daß die Leute, welche nicht krank sind, allemal in die Betstunde und in die Messe kommen". Bekanntlich befinden sich im Invalidenhause 2 Kirchen, 1 kathol. und 1 lutherische.

Der Etat war, bei der ersten Einrichtung des Hauses, folgender:

Bei der Einrichtung hatte der König zur ersten Anschaffung des Arbeitsviehes und des Mastviehes, der Fütterung und des Sommergetraides, der nöthigen Geräthe zur Brau- und Brennerei und eines einjährigen Consumtion-Vorschusses etc. ein für allemal gegeben 7160 Thlr. und ferner jährlich bewilligt zur

Verpflegung (Besoldung) 18903 Thlr. - Gr.
zur großen Montirung 1318 10½
zur kleinen 2758 8
 
zur jährlichen Unterhaltung der Gebäude,
Geschirre, Betten etc. Lazareth etc.3026 22
zur Beleuchtung an Licht und Öhl 902 -
 

Und außerdem noch jährlich 471 Haufen Holz; auch war Alles, was im Hause an Consumtibilien etc. gebraucht wurde, von der Accise frei. Das, dem Invalidencorps vorgesetzte, Personal war, bei der Einführung, folgendes:

Commandant Oberst v. Feilitsch, Stabskapitain v. Frenglin, Capitains v. Reede, v. Berner und v. Schönfeld.