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31. Juli 1740

Kabinetsordre. Die Abschaffung der Strafe des Säckens der Kindesmörderinnen.

Die Familie des Kammerpräsidenten von Münchow, welche dem König als Kronprinzen in Küstrin viele gute Dienste erwiesen hatte, wurde jetzt aus mannigfache Art belohnt. Der Präsident erhält das Erbtruchsesamt, der älteste Sohn desselben, der bisherige Kammerdirektor, wird in das General-Direktorium versetzt, der zweite Sohn, bisher Lieutenant im Bayreuthschen Regiment, wird zum Flügeladjutanten und Major von der Armee, der dritte Sohn, bisher Lieutenant im v. Schulenburgschen Grenadier-Regiment, zum wirklichen Hauptmann ernannt, und den vierten Sohn betreffend, übernimmt der König die Sorge für dessen fernere Erziehung.

Der Gen.-Lieuteuant von Flans und der General v. Waldau erhalten den schwarzen Adler-Orden.

Das Haus, welches der König in Ruppin besessen, schenkt er dem Markgrafen Wilhelm, Kommandeur des ehemal. Kronprinzlichen Regiments, zu dessen Chef jetzt der Prinz August Wilhelm ernannt worden.

August.

A.

1. August 1740

In Charlottenburg.

2. August 1740

In Berlin Huldigung.

3. August 1740

In Charlottenburg Conferenz mit den Ministern.

5. August 1740

An Voltaire etc.

"Ich überlasse den Antimachiavell Ihrer Disposition und Sie werden, wie ich nicht zweifle, so damit verfahren, daß ich nicht Ursache habe, mein Vertrauen auf Sie zu bereuen. Ich verlasse mich gänzlich auf meinen lieben Herausgeber."

7. August 1740 bis 8. August 1740

In Rheinsberg.

8. August 1740

An Voltaire (in Bezug auf den Streit, in welchem