<47>gräfl. Exzellenz auf geziemendes Ansuchen des Magistrats sowohl, als die etwan nöthig seienden Sauvegardes, hiernächst noch separatim verwilligen.
13) Dahingegen werden von der Stadt Berlin statt des gefoderten Mehls, Rationen und Portionen, da solche keinen Ackerbau oder andere Gelegenheit dergleichen anzuschaffen hat, dem unter dem Commando Sr. Hochgrafl. Excellenz stehenden Corps ein Douceur von 100000 Reichsthaler, für das Corps des Herrn Generals Czernitschef Excellenz und für das Corps des Herrn Generals von Lascy Excellenz 100000 Rthlr. morgen früh bezahlet, und cessiren alsdann alle weitere Anfoderungen, sie haben Namen wie sie wollen.
Die Kaiserliche Contribution betreffend unterwirft sich die Stadt, wegen der pro Ultimo gefoderten 1½ Million Thaler, lediglich Ihrer Russisch Kaiserlichen Majestät weltgepriesener Gnade, im mildesten Betracht der bekannten und notorischen Armut der mehresten Einwohner, und hoffet durch die vielgültige Vorsprache der hohen Russischen Generalität, wegen dieser großen Summe, noch eine ansehnliche Milderung zu erhalten.
Inzwischen verbindet sich die hiesige Kaufmannschaft über die ganze Summe einen Wechsel, in 6 Tagen zahlbar, Sr. Hochgräfl. Excellenz auszuhändigen, mit dem Vorbehalt, daß, was in diesen 6 Tagen, auf Abschlag dieser Summe, in Silbermünze zusammengebracht werden könne, darauf angenommen werde, und wird die Kaufmannschaft wegen des Ueberrestes Wechsel in Ducaten zu 4 Thlr. jedes Stück gerechnet, und in 2 Monat zahlbar extradiren.
Uebrigens erhält die Stadt die Versicherung, daß, außer denen in dieser Capitulation stipulirten Geldsummen, von den übrigen, vor oder in der Stadt stehenden, oder noch anrückenden Oestreichischen Truppen, keine wei-