Januar 1780.
A.
1. Januar 1780
Der König in Berlin. Große Cour und Tafel.
Kabinetsordre des Königs an den Minister von Zedlitz :
"Mein lieber Etats-Minister von Zedlitz. Es befremdet Mich sehr, aus Eurem Schreiben vom gestrigen Dato zu ersehen, daß Ihr Euch weigert, wider die in der Arnoldschen Sache arretirten Justiz-Bedienten Meiner Ordre gemäß ein Urtheil abzufassen. Wenn Sie also nicht sprechen wollen, so thue Ich es, und spreche es. etc. +"
2. Januar 1780
Der König an d'Alembert:
- etc. - "Gütiger Himmel! welche Schande für die Französische Geistlichkeit; so hartnackig wider den großen Mann, den wir verloren haben (Voltaire), zu wüthen! Ich behaupte, daß diese geschornen Köpfe sich hier als Undankbare zeigen, denn oft hat Voltaire die Pfeile, die er gegen sie abschoß, abgestumpft, damit die Wunden nicht zu schmerzhaft würden. Wer sie weniger schonen wollte, konnte sie so zu
+ Dieses Urtheil befindet sich in Sietze: Ausübung oberstrichterlicher Gewalt etc. Beilage B. S. 66. Nach demselben wurden die Regierungs- und Kammergerichts-Räthe Busch, Bandel, Neumann, Friedel und Graun und der Pomerzigen-Justitiarius kassirt, zu einjährigem Festungsarrest und zum Ersatz des Schadens, den der Müller Arnold erlitten, verurtheilt. Das Urtheil wurde auch in Ausführung gebracht, jedoch entließ der König die Verhafteten bereits am 5. September ihres Arrests.