<246>gefallen verdreht und verdunkelt oder mangelhaft vorgetragen haben, so ist es sehr natürlich, daß der Urtelsfasser den rechten Gesichtspunkt verliert, folglich auf unadäquate Weise erkennet, und weil er auf dem eingeschlagnen irrigen Wege fortgehn muß, oft wider seine Ueberzeugung am Ende ein offenbar ungerechtes Urthel zu sprechen genöthigt ist.
Ich kann kaum glauben, daß jemalen einer der alten und vernünfttigen Gesetzgeber auf die Gedanken gerathen sein könne, eine dergleichen unnatürliche Prozeß-Ordnung statuiren zu wollen, und vermuthe vielmehr, daß die Barbarei späterer Zeiten und die Bequemlichkeit der Richter diese Mißgeburt veranlaßt haben.
In der Römischen Geschichte finde Ich nichts, so Mich ein andres vermuthen ließe. Die Richter bei den Römern mußten erst die Sache in facto selbst untersuchen, ehe die von den Partheyen bestellten Redner angehört und das Urthel gesprochen wurde, und wenn es wahr ist, daß auch die päbstlichen Gesetze ausdrücklich verordnen, daß der Richter das Faktum untersuchen und die Advokaten nur die Rechte der Partheyen defendiren sollen, so wird Meine obige Vermuthung zur Gewißheit.
Dem sei aber, wie ihm wolle, so ist es Mein ernstlicher Wille: daß der Richter künftig die Partheien mit ihrer Klage und Verantwortung selber hören, ihre Erzählungen und mitzubringende Beweisthümer gegen einander halten, und so den wahren Zusammenhang der Sache, welche zu dem Rechtsstreit Anlaß gegeben, eruiren; hiernach aber denenselben den Rechten und Billigkeit gemäße Vorschläge zum Vergleich machen solle.
Ich halte Mich versichert, daß schon dadurch, daß die Partheyen von der eigentlichen Lage der Sache unterrichtet werden, die allermehresten Prozesse sich durch Vergleich werden heben lassen.
Diejenigen Rechtshändel, welche auf diese Art nicht beigelegt werden können, sind wenigstens gegen alle Beweis-Erkenntnisse, welche bisher die allermehresten Weitläuftigkeiten verursacht haben, gesichert; und können sodann, so viel die Rechtsfragen betrifft, sehr leicht ferner zum Spruch instruirt werden.
Es ist Meine Meinung hierbei nicht, daß den Partheyen bei der-