<249> scheint, die Römischen Gesetzgeber, welche eben nicht sparsam in den Bestimmungen streitiger Rechtsfragen gewesen, gleichwohl ihr Augenmerk nicht alle Mal genau genung darauf gerichtet haben, was den Zweifeln in Rechtsfällen vorzubeugen und Prozesse zu verhüten dienlich sein könnte.
So ist z. E. bekannt, wie unendlich viele Prozesse aus den Handlungen und Kontrakten über unbewegliche Güter entstehn, weil die Leute dabey sich übereilen, und nicht deutlich und bestimmt genug ausdrücken. Alle dergleichen Prozesse würden vermieden werden, wenn alle Kontrakte über unbewegliche Güter in Gegenwart der Gerichte geschlossen, und von diesen darauf gesehen würde, daß keiner den andern überliste und unbillig vervortheile; der Kontrakt selber aber zu mehrerer Bestätigung desselben Inhalts von dem Richter mit unterschrieben würde.
Denn da die Prozesse allemal zu den Uebeln in der Societät gerechnet werden müssen, welche das Wohl der Bürger vermindern, so ist dasjenige ohnstreitig das beste Gesetz, welches den Prozessen selber vorbeugt.
Wenn Ich, wie nicht zu zweifeln ist, Meinen Endzweck in Verbesserung der Gesetze und der Prozeß-Ordnung erlange, so werden freylich viele Rechtsgelehrten bey der Simplifikation dieser Sache ihr geheimnißvolles Ansehn verlieren, um ihren ganzen Subtilitäten-Kram gebracht, und das ganze Corps der bisherigen Advokaten unnütze werden. Allein Ich werde dagegen Meine getreuen Unterthanen von einer nicht geringen Last befreien, und desto mehr geschickte Kaufleute, Fabrikanten und Künstler gewärtigen können, von welchen sich der Staat mehr Nutzen zu versprechen hat.
Wie nun die Ausführung einer so wichtigen Sache nicht das Werk eines einzelnen Mannes ist, so müßt Ihr die geschicktesten und redlichsten Leute, welche Ihr ausforschen könnt, aufsuchen; die verschiedne Arten der Ausarbeitungen unter sie vertheilen, sie sodann in ein Kollegium zusammen ziehn; und alles mit gemeinschaftlichem Rath reguliren.
Dergleichen Gesetz-Commission muß auch künftig beibehalten werden, damit bei etwa sich ereignenden Mängeln, Undeutlichkeit, oder