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D. K. Und hier ist vermuthlich die Küche?

E. Ja, Ihro Maj.

D. K. Gott behüt' Euch.

S. 346. Den 17. Febr. 1786 +. Kabinetsordre des Königs an den General-Director der Seehandlungs-Compagnie:

"Se. König!. Maj. etc. haben der Direction der Seehandlungs-Compagnie bereits schon einmal zu erkennen geben lassen, wie das beste Mittel sei, um wohlfeilen Caffé zu kriegen, daß man mit einem oder dem andern sichern Französischen Kaufmann auf die ganze Quantität gleich accordirt, die man das Jahr über gebrauchet, und zu dem man dann sagt: sehet, dieses große Quantum Caffé kaufen wir Euch das Jahr ab, darauf könnt Ihr gewiß Rechnung machen, aber Ihr müsset uns auch dagegen den Caffé um so viel wohlfeier verkaufen, wo Ihr das nicht thun wollet, so nehmen wir unsern sämmtlichen Caffé, so viel wir dessen nöthig haben, von einem andern Kaufmann, der uns billigere Preise macht. Auf diese Weise wird man die Absicht, um den Caffé wohlfeiler zu bekommen, am ersten erreichen. Die General-Direction hat sich also hiernach zu achten, und auf diese Art bei dem Caffé-Einkauf zu Werke zu gehen, und sich im Uebrigen auch alle menschmögliche Mühe zu geben, und zu suchen, den Caffé so wohlfeil, als es nur irgend thunlich ist, zu erhandeln.

Potsdam, den 17. Febr. 1786. Friedrich."


+ Diese und die folgende Königl. Kabinetsordre an die General-Direction der Seehandlung, welche den Einkauf des bei der Königl. Kaffeebrennerei-Anstalt erfoderlichen rohen Kaffees übernommen hatte, so wie zwei andere, im Juni, an die General-Tabacks-Administration ++ erlassene, führen wir hier (aus einer großen Anzahl anderer ähnlichen Inhalts) nur an, um zu zeigen, wie groß und ungeschwächt die Regierungsthätigkeit des Königs, selbst in Betreff untergeordneter Gegenstände, noch in den letzten Monaten seines Lebens und seiner 46jährigen Regierung, und während einer schmerzhaften Krankheit gewesen ist.

++ Ob damals, wo dergleichen Anstalten in England und in Frankreich ebenfalls bestanden und jetzt noch bestehen, ihre Einführung im Preuß. Staat gut und staatsklug war oder nicht, darauf kann es hier nicht ankommen; jedenfalls beweist des Königs Benehmen dabei sein ernstes rastloses Streben für das Wohl seines Volks (s. Rödenbeck's Beiträge etc., Thl. 3), und seine heutigen Tadler sollten nicht vergessen?
     "Il faut juger les actions et le écrits d'après leur date." de Staël, Memoires et consideratios etc. Pars I. ch. 2).