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Der politische Zustand Brandenburgs einst und jetzt

I
Innere Verfassung

Als Brandenburg heidnisch war, wurde es von Druiden regiert, wie ganz Deutschland in alter Zeit. Die Herrscher der Vandalen, Teutonen und Sueben waren eigentlich die Feldherren ihrer Völker; man nannte sie „Fürsten“, was „Führer“ bedeutet. Die Kaiser, die diese Barbaren unterwarfen, setzten an den Grenzen Statthalter ein, „Markgrafen“ genannt, um das kriegerische und auf seine Freiheit stolze Volk im Zaum zu halten. Aus jenen fernen Zeiten sind so wenige Überlieferungen auf uns gekommen, daß wir, um nicht Sage und Geschichte zu vermengen, uns hier nur mit der Verfassung der Kurmark unter den Hohenzollern beschäftigen wollen. Als die Burggrafen von Nürnberg in die Mark kamen (1412), verweigerten ihnen die unter den früheren Herrschern zügellos gewordenen Edelleute die Huldigung. Von dem Adel, dessen Unabhängigkeit die pommerschen Herzöge unterstützten, drohte dem Kurfürsten Gefahr. Die großen Geschlechter waren mächtig. Sie bewaffneten ihre Untertanen, bekriegten einander und beraubten die Reisenden auf den Landstraßen. Starke, mit Gräben umzogene Burgen dienten ihnen als Schlupfwinkel. Diese kleinen Tyrannen teilten sich in die Herrschermacht und bedrückten ungestraft die Bauern. Da es niemanden gab, dessen Autorität fest genug gestanden hätte, um den Gesetzen Geltung zu verschaffen, herrschte allgemeine Anarchie und größtes Elend im Lande. Die Hauptaufsässigen waren die Familien Quitzow, Putlitz, Bredow, Holtzendorff, Uchtenhagen, Torgow, Arnim, Rochow und Hohenstein. Mit ihnen hatte es Kurfürst Friedrich I. zu tun.

Obgleich Friedrich sich die Stände unterwarf, blieben sie doch stets Herren der Regierung. Sie bewilligten Gelder, setzten die Abgaben fest, bestimmten die Zahl der Truppen, die nur im Notfalle ausgehoben wurden, und besoldeten sie. Sie wurden bei allen Maßnahmen zur Landesverteidigung zu Rate gezogen, und unter ihrem Einfluß stand die Übung der Gesetze und die innere Verwaltung.