<22> Nach den Bannsprüchen erwähnt die Geschichte noch das Turnier Karls VI. von Frankreich, das in Cambrai 1385 abgehalten wurde, das Turnier Franz I. zwischen Ardres und Guines (1520) und das Pariser von 1559, wo Heinrich II. durch einen Splitter von der Lanze des Grafen Montgomery so schwer am Auge verletzt wurde, daß er elf Tage später starb.
Wie man sieht, war es damals ein großes Verdienst Albrecht Achills, in siebzehn Turnieren den Preis errungen zu haben; denn in jenen rohen Zeiten machte man ebensoviel Aufhebens von der körperlichen Gewandtheit wie zur Zeit Homers. Unser aufgeklärtes Jahrhundert schätzt weniger den kriegerischen Sinn als die Gaben des Geistes und jene Tugenden, die den Menschen schier über sich selbst erheben, da sie ihm die Kraft verleihen, seine Leidenschaften niederzuzwingen, und ihn wohltätig, hochherzig und hilfreich machen.
Albrecht Achill vereinte also 1470, nach seines Bruders Abdankung, seine fränkischen Besitzungen mit der Kurmark. Nachdem er die Regierung übernommen hatte, schloß er, im Jahre 1473, mit den Häusern Sachsen und Hessen eine Erbverbrüderung, die die gegenseitige Erbfolge in ihren Staaten für den Fall bestimmte, daß eine der Linien erlöschen sollte1. Im selben Jahre teilte er seine eigne Hinterlassenschaft unter seine Söhne2. Die Kurmark fiel an Johann Cicero; der zweite Sohn, Friedrich, erhielt Ansbach, der jüngste, Sigismund, Bayreuth. Danach legte Albrecht 1476 die Kurwürde zugunsten Johann Ciceros nieder3. Seine Tochter Barbara, die den Herzog Heinrich von Glogau und Krossen heiratete, brachte diese Herrschaft an das Haus Brandenburg. In ihrem Ehevertrag war festgesetzt, falls Herzog Heinrich kinderlos stürbe, sollte der Kurfürst das Recht haben, jährlich fünfzigtausend Dukaten im Herzogtum Krossen zu erheben. Der Fall trat ein. Johann Cicero ergriff Besitz von der Stadt Krossen und hielt die Erwerbung fest.
Albrecht Achills zweiter Sohn, Friedrich der Alte, Markgraf von Ansbach, war der Vater jenes Albrecht, der das Herzogtum Preußen von König Sigismund von Polen empfing, und jenes Georg, der vom König von Böhmen das Fürstentum Jägerndorf erhielt. Es wird nicht unangebracht sein, bei dieser Gelegenheit zu berichten, daß Markgraf Georg von Ansbach und Jägerndorf mit den Herzögen von Oppeln und Ratibor ein Abkommen traf, wonach die Überlebenden die beerben sollten, die kinderlos starben. Die beiden Herzöge hinterließen keine Nachkommen, und Georg trat die Erbschaft an. Ferdinand aber, Karls V. Bruder und Erbe des Königreichs Böhmen, entriß dem Markgrafen Georg die Herzogtümer Oppeln und Ratibor. Zur Entschädigung versprach er ihm eine Summe von 130 000 Gulden, die aber niemals bezahlt wurde.
1 Die Erbherbrüberung war bereits 1457 geschlossen worden.
2 Gemeint ist die Dispositio Achillea.
3 Johann Cicero wurde Statthalter in der Mark.