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Johann Georg
(1571 — 1598)

Johann Georg erbte von seinem Vater Joachim II. die Kurmark und von seinem Oheim, dem Markgrafen Johann, die Neumark. Seine Regierung verlief friedlich und kommt hier nur wegen des chronologischen Zusammenhangs in Betracht. Es ist bemerkenswert, daß eine seiner Frauen, Sophie, eine Prinzessin von Liegnitz war.

Die Linie der Markgrafen von Bayreuth und Ansbach kam zum Erlöschen. Er teilte die Erbschaft unter seine jüngeren Söhne: Christian, der Ältere, ward der Stammvater der neuen Bayreuther Linie; Joachim Ernst begründete den neuen Ansbacher Zweig1. Der Kurfürst starb im Jahre 1598.


1 Gemeint ist der zwischen dem Nachfolger Johann Georgs und dem Markgrafen Georg Friedrich von Ansbach abgeschlossene Geraer Hausvertrag von 1598, durch den bestimmt wurde, daß Christian und Joachim Ernst Bayreuth und Ansbach erhalten sollten, sobald Georg Friedrich, der Sohn bes Markgrafen Georg von Ansbach (vgl. S.22), der 1557 auch Bayreuth geerbt hatte, sterben würde. Dieser Erbfall trat 1603 ein.