Joachim Friedrich
(1598 — 1608)
Joachim Friedrich zählte zweiundfünfzig Jahre, als er zur Regierung gelangte. Bei Lebzeiten seines Vaters hatte er die Bistümer Magdeburg, Havelberg und Lebus inne. Als er Johann Georg nachfolgte, entäußerte er sich des Erzbistums Magdeburg zugunsten seines Sohnes Christian Wilhelm. Er verwaltete Preußen während der Geisteskrankheit des Herzogs Albrecht Friedrich1.
Er trat die Erbfolge des Herzogtums Jägerndorf an, überließ es aber einem seiner Söhne, Johann Georg, zur Entschädigung für das Bistum Straßburg, auf das dieser hatte verzichten müssen. In jenen Zeiten wurden die Erbschaften öfters wieder vereinigt und ebenso oft aufs neue geteilt. Bei der schlechten Politik der damaligen Fürsten blieb alles umsonst, was das Glück zum Wachstum ihres Hauses beitrug.
Joachim Friedrich war der erste Fürst, der einen Geheimen Rat einrichtete (1604). Danach läßt sich beurteilen, wie es in diesem rauhen und wilden Land um die Landesregierung, um Rechtspflege und Finanzwirtschaft bestellt sein mußte, wenn es bis dahin nicht einmal höchste Beamte für diese Verwaltungszweige gab.
Der Kurfürst erkannte ohne Zweifel auch die Notwendigkeit, für die Erziehung der Jugend zu sorgen; denn zu diesem Zweck gründete er das Gymnasium zu Joachimstal. Hundertundzwanzlg junge Leute werden darin erzogen, ernährt und stiftunggemäß in den schönen Wissenschaften unterrichtet. Der Große Kurfürst hat die Anstalt inzwischen nach Berlin verlegt.
Die Armut des Landes und das wenige Geld, das im Umlauf war, veranlaßten den Kurfürsten, Gesetze gegen den Aufwand zu erlassen. Er starb im Jahre 1608, dreiundsechzig Jahre alt.
1 Vgl. S. 34.