19. Instruktion für Generalleutnant Graf Christoph Dohna1
(2. April 1758)
Ich habe Euch das Kommando über meine ostpreußische Armee übertragen; denn ich setze das Vertrauen in Euer Verdienst, daß Ihr sie gut führen werdet. Darum verbiete ich Euch bei Todesstrafe, einen Kriegsrat abzuhalten2; aus solchen gehen nur feige Entschlüsse hervor. Vielmehr sollt Ihr zu Euch selbst das Vertrauen haben, das ich mit Recht in Euch zu setzen glaube. Ihr müßt Euch bei Eurer Armee die gleiche Autorität erwerben, wie ich sie hätte, wenn ich dort wäre. Allerdings sind Generalleutnants mit dem gleichen Range wie Ihr dabei; aber das Oberkommando hebt Euch über sie hinaus. Darum sollt Ihr sie zu ihrer Pflicht anhalten und Vorstellungen von ihnen, einerlei worüber, nicht dulden. Ihr seid in unsrer Mannszucht erzogen, also brauche ich Euch nicht zu empfehlen, sie zu wahren, desgleichen die Subordination.
Unter den jetzigen Umständen seht mir darauf, daß in Mecklenburg bald alles zu Ende kommt, — es handelt sich um Stellung von Rekruten, um Geldzahlungen und Lieferungen für die Magazine3 — damit Ihr Eure Truppen beisammen habt und freier zu handeln vermögt.
Verlaßt Euch während des Feldzuges nicht auf die Befehle, die ich Euch geben könnte; denn bei der Natur meiner Operationen wird jede Verbindung zwischen uns aufhören, und Ihr müßt auf Euren eignen Kopf handeln. Überdies wird die Last der Führung von zwei bis drei Armeen, die ich hier habe, meine Aufmerksamkeit völlig beanspruchen. Wollte ich Euch also auch Ratschläge für Eure Operationen geben, so könnten sie nur oberflächlich sein oder zu spät kommen oder endlich Euch mehr in Verlegenheit bringen, als Euch bei Euren Unternehmungen helfen. Aus diesen Gründen halte ich es für angezeigt, Euch ein allgemeines Bild unserer Lage zu entwerfen und Euch Eure Aufgabe in großen Zügen anzuweisen. Die Einzelheiten der Ausführung überlasse ich Eurer Einsicht und Eurem Scharfblick.
1 Dohna hatte als Nachfolger des Feldmarschalls Lehwaldt (vgl. S. 223) den Oberbefehl über das ehemals ostpreußische Heer erhalten, das zum Kampfe gegen die Schweden nach Pommern geschickt war.
2 Vgl. S. 229.
3 Vgl. S. 223.