<8>ehrten, gesäubert und mit rechtlichen Beamten besetzt waren. Das neue Gesetzbuch1, das gleiche Geltung für alle preußischen Provinzen hatte, wurde fertiggestellt und nach Annahme durch die Stände veröffentlicht. Man hatte aber auch die Zukunft bedacht. Da die Erfahrung lehrt, daß die besten Einrichtungen schlecht und unbrauchbar werden, wenn man sie aus den Augen verliert und ihre Hüter nicht immer von neuem auf die Prinzipien hinweist, auf denen sie beruhen, so bestimmte der König, daß alle drei Jahre eine allgemeine Visitation der obersten Gerichtshöfe stattfinden sollte. Ihr Zweck war, die Befolgung der neuen Gesetze zu sichern und pflichtvergessene Justizbeamte zu bestrafen2. Diese Reform der Rechtspflege förderte die öffentliche Wohlfahrt, denn nun war der Besitz jeder Familie durchaus gesichert, die Gesetze waren allein maßgebend, und jedermann konnte unter ihrem Schutze in Frieden leben.
Soviel Mühe sich auch der verstorbene König um die Ordnung der Staatsfinanzen gegeben hatte, er hatte doch nicht alles tun können. Ihm fehlten Zeit und Mittel zur Durchführung einer so großen Aufgabe, und so blieb noch ungeheuer viel zu verbessern. Ländereien mußten urbar gemacht, Manufakturen eingeführt, die Handelsbeziehungen erweitert und die Industrie aufgemuntert werden. Die ersten Regierungsjahre des Königs waren von Kriegen erfüllt. Er konnte sein Augenmerk nicht eher auf die inneren Zustände richten, als bis die äußere Ruhe gesichert war.
Längs des Oderlaufes von Swinemünde bis Küstrin dehnten sich öde Sümpfe, die vielleicht schon von alters her brachlagen. Nun wurde ein Plan zur Urbarmachung dieser Landstriche ausgearbeitet. Von Küstrin bis Wriezen wurde ein Kanal gegraben, der das Sumpfgebiet entwässerte, und zweitausend Familien wurden dort angesiedelt. Die Entsumpfung wurde von Schwedt bis über Stettin hinaus fortgesetzt. Auf dem gewonnenen Boden fanden zwölfhundert Familien ein angenehmes, einträgliches Dasein. So entstand eine neue kleine Provinz durch den Sieg des Fleißes über Unwissenheit und Trägheit. Die ziemlich bedeutenden Wollfabriken hatten Mangel an Spinnern. Der König ließ Arbeiter aus dem Auslande kommen und siedelte sie in Dörfern zu je zweihundert Familien an. Im Herzogtum Magdeburg war es von jeher Brauch, daß die Bewohner des Vogtlandes zur Ernte kamen und hernach in ihre Heimat zurückkehrten. Der König gab ihnen Wohnstätten im Lande selbst und siedelte dadurch viele in seinen Staaten an. Dank diesen verschiedenen Maßnahmen erhielt das Land während des Friedens einen Zuwachs von zweihundertachtzig neugegründeten Dörfern.
Über der Fürsorge für das Land wurden jedoch die Städte nicht vernachlässigt. Der König erbaute eine neue Stadt an der Swine, die von ihr den Namen erhielt, und legte dort zugleich einen Hafen an, indem er den Kanal vertiefen und das Becken aus-
1 Der Entwurf des preußischen Landrechts, das „Projekt des Corporis juris Fridericiani“, dessen beide ersten Teile, das Personen- und Familienrecht, sowie das Sachen- und Erbrecht enthaltend, 1749 und 1751 erschienen. Der dritte Teil mit dem Obligationenrecht blieb unvollendet.
2 Vgl. Bd. VII, S. 118 f. und 214.