9. Instruktion für Prinz Heinrich von Preußen1
(21. April 1761)
Ich breche von hier auf und marschiere nach Schlesien, um nach Möglichkeit zu verhüten, daß ein Unglück geschieht, bevor die Friedensverhandlungen greifbare Gestalt angenommen haben2.
Ich gedenke in die Gegend von Görlitz zu rücken, solange der Feind sich nicht rührt, um sowohl Laudon und Daun wie die Russen zu beobachten. Ich werde versuchen, alle Wagnisse zu vermeiden, wofern der Feind mich nicht zwingt, meine Kräfte mit den seinen zu messen.
Nach zuverlässigen Nachrichten haben 10 österreichische Infanterieregimenter Befehl erhalten, sich marschfertig zu machen. Falls sie, wie es scheint, zu Laudon stoßen sollen, können sie nur durch Böhmen auf Braunau marschieren, um zu dem Korps zu gelangen, das sie verstärken sollen. Sie können mir nicht zur Seite bleiben, da sie zu schwach sind und bei dem Marsche quer durch Schlesien weder Lebensmittel noch Fourage fänden. Du brauchst Dich also nicht um sie zu kümmern.
Beifolgend Deine Ordre de bataille, die Du nach Belieben ändern kannst.
Ich bestimme Dich eigens dazu, Daun entgegenzutreten und die Dinge in Sachsen auf dem gegenwärtigen Fuße zu erhalten.
Solange Daun in seinem Lager bei Plauen bleibt, ist Deine Aufgabe leicht. Für den Fall aber, daß er sich mit seiner Hauptmacht nach Schlesien wendet, füge ich die Einteilung der Truppen und die Zusammensetzung des Korps hinzu, das General Hülsen behalten muß3. Da Du mit dem Rest zu schwach wärest, um gegen Daun zu kämpfen, mußt Du dann über Sagan marschieren, die Oder erreichen und zu uns stoßen, wo und wie die Umstände eine Vereinigung gestatten. Etwas Bestimmtes läßt sich darüber nicht sagen. Auch hat die Natur Dir so viel Geist und Verstand verliehen, daß Du selbst Deine Entschlüsse fassen und unter den Mitteln, die Dir freistehen, das beste aussuchen kannst.
1 Prinz Heinrich war zum Oberbefehlshaber in Sachsen gegen Daun bestimmt (vgl. S. 89). Der König befand sich noch im Winterquartier in Meißen.
2 Vgl. S. 200 ff.
3 Hülsen stand der Reichsarmee gegenüber.