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8. Betrachtungen über die Vorschläge der Franzosen und ihrer Verbündeten200-1
(12. April 1761)

Frankreich hat die ersten Wünsche zur Wiederherstellung des Friedens geäußert. An ihrer Ehrlichkeit ist um so weniger zu zweifeln, als der französische Hof sich seinen Verbündeten gegenüber eröffnet hat, ein Schritt, zu dem kein andrer Grund ihn treiben konnte als die Notwendigkeit, den Krieg zu beenden und den völligen Ruin seines Staatskredits aufzuhalten. Ist Frankreich doch jetzt schon kaum in der Lage, genügende Mittel zur Bestreitung der gewaltigen Ausgaben aufzubringen, die es auf sich genommen hat.

Gibt man sich die Mühe, die Erklärungen zu vergleichen, die der französische Hof in Stockholm und durch Fürst Galizin in London hat abgeben lassen, so erkennt man darin große Unterschiede.

1. Frankreich schlägt seinen Verbündeten vor, es mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu betrauen. Ebenso soll England die Vertretung der Interessen seiner Alliierten übernehmen.

2. Einerseits war von einem allgemeinen Waffenstillstand für alle kriegführenden Mächte die Rede. Andrerseits spricht das vom Fürsten Galizin überreichte Schriftstück200-2 nur von einem Waffenstillstand zwischen Frankreich und England.<201> Auf diese beiden Tatsachen stütze ich meine Vermutungen. Folgendes scheint mir sonnenklar:

1. Frankreich hat seine Verbündeten nicht dazu vermocht, ihm die Vertretung ihrer Interessen anzuvertrauen.

2. Die Königin von Ungarn pflichtet den friedlichen Gesinnungen Frankreichs nur widerwillig bei. Ja vielleicht hofft sie, Vorteil daraus zu schlagen, indem sie durch diese Unterhandlung England von Preußen trennt.

3. Sie hat zwar aus Gefälligkeit den Sonderverhandlungen zwischen Frankreich und England zugestimmt, wollte aber nur von einem Friedenskongreß etwas wissen; denn sie kennt die Langsamkeit solcher Unterhandlungen und rechnet auf die Zufälle dieses Feldzuges. Sie hofft, noch irgend einen Vorteil zu erringen, der ihr bei den angeknüpften Unterhandlungen das Übergewicht sicher201-1.

Die letzte Annahme scheint mir um so stichhaltiger, als die Kaiserin und ihre Verbündeten keinen Waffenstillstand in Vorschlag gebracht haben. Dadurch verrät sich ihre Hinterabsicht, und es tritt klar zutage, daß der Friedenskongreß nur ein Köder für die Öffentlichkeit ist, der mehrere Zwecke haben kann:

1. Ihren Untertanen die Aussicht auf baldigen Frieden vorzuspiegeln, damit sie desto williger die großen Auflagen zahlen, die sie von ihnen verlangt.

2. Die Spanier einzuschüchtern, falls sie ihre Ansprüche auf Italien aufrechterhalten201-2, indem sie ihnen den baldigen Abschluß der schon angeknüpften Unterhandlungen vorspiegelt.

3. Vielleicht auch die Türken einzuschüchtern, falls sie irgend welche Anschläge gegen die Staaten der Königin im Sinne haben.

Das sind zwar nur lauter Mutmaßungen, aber sicher ist etwas Wahres daran.

Für uns hat das Ganze nach meiner Meinung folgende Bedeutung. Die Franzosen wollen mit dem Vorschlage eines allgemeinen Waffenstillstands nur den feindlichen Mächten den Puls fühlen und sie wider Willen nötigen, ihre geheimen Absichten zu enthüllen.

Ich habe zwar Gesandte für den Kongreß ernannt; wenn ihm aber kein Waffenstillstand vorausgeht, so ist das Ganze als absolut bedeutungslos zu betrachten. Infolgedessen müssen die Instruktionen der Gesandten dahin lauten, daß sie die Vorschläge, die man ihnen machen wird, nur anhören und zur Kenntnis nehmen, sich aber nicht für ermächtigt erklären, darüber zu verhandeln, oder auch annehmbarere Vorschläge erbitten, aber selber nicht mit der Sprache herausgehen. Denn weder gute Gründe noch ihre Beredsamkeit werden uns einen guten Frieden verschaffen, sondern allein das Waffenglück im Laufe dieses Feldzuges.

Soll der Friede zustande kommen, so muß als Grundlage die völlige Wiederherstellung unsrer Besitzungen nach dem Stande von 1756 verlangt werden. Um das<202> zu erreichen, ist gemäß unserem Manifest202-1 der Standpunkt zu vertreten, daß die Österreicher die eigentlichen Angreifer sind; denn sie haben mich in die unabweisliche Notwendigkeit versetzt, den Krieg zu beginnen. Folglich kann ich große Entschädigungen verlangen, die man aber beim Fortschreiten der Unterhandlungen fallen lassen kann, um die völlige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu erlangen. Dabei ist Sachsen gegen Ostpreußen, Kleve und die Grafschaft Glatz in Anrechnung zu bringen. Da dieser Kongreß aber nur ein eitles Schaustück ist, weil ihm kein Waffenstillstand vorausgeht, so müssen wir uns passiv verhalten.

„Aber wie“, wird man fragen, „hoffst du zum allgemeinen Frieden zu gelangen?“ Folgendermaßen. Als Grundlage dieses heilsamen Werkes betrachte ich die völlige Beilegung der Zwistigkeiten zwischen England und Frankreich. Danach müßten beide Mächte in gegenseitigem Einvernehmen die Präliminarien eines allgemeinen Friedens vereinbaren. So würde alle Welt bald einig werden, und diesem für Deutschland wie für alle kriegführenden Mächte verderblichen, verhängnisvollen und grausamen Kampfe wäre ein gründliches Ende gemacht.


200-1 Drei Dokumente liegen den obigen „Betrachtungen“ zugrunde: erstens die von Galizin am 31. März 1761 in London übergebene Einladung Frankreichs und seiner Verbündeten vom 26. zu einem allgemeinen Friedenskongreß in Augsburg (vgl. S. 85); zweitens ein Schreiben Choiseuls an Pitt, gleichfalls vom 26. März, das von einer Denkschrift begleitet war, mit Vorschlägen für einen Sonderfrieden zwischen Frankreich und England, und drittens eine von Frankreich in Stockholm abgegebene Erklärung, die dem Stadium der Vorverhandlungen zwischen Frankreich und seinen Verbündeten angehört (vgl. S. 84). Zwei Wege, so heißt es in dieser Erklärung, können zum Friedensschluß führen; der erste besteht in einem allgemeinen Kongreß, der zweite, dem Frankreich den Vorzug gibt, in Verhandlungen, die durch Frankreich und England in Paris und London geführt werden. Bei diesen sollten Frankreich und England zugleich die Interessen ihrer Verbündeten vertreten. Die Wahl zwischen beiden Wegen wich in dieser Erklärung den Höfen von London und Berlin vorbehalten und endlich ein allgemeiner Waffenstillstand angeboten.

200-2 Vielmehr das Schreiben Choiseuls an Pitt vom 26. März 1761 und die das Schreiben begleitende Denkschrift.

201-1 Vgl. S.84 f.

201-2 Vgl. S. 30.

202-1 Gegen Österreich vom August 1756. Vgl. Bd. III, S. 187.