<34>genossen besaß, war dies Unternehmen zu unvorteilhaft, als daß ein einigermaßen verständiger Mensch sich darauf hätte einlassen können. Es blieb ihm also vernünftigerweise keine andere Wahl, als sich den beiden verbündeten Höfen anzuschließen, um an der Teilung Polens teilzunehmen und dadurch das Gleichgewicht zwischen den drei Mächten zu erhalten.
Infolge dieses Entschlusses erhielt van Swieten den Auftrag, im Namen seines Hofes die Zeichnung einer Akte vorzuschlagen, in der die drei Höfe versprachen, bei der Teilung vollkommene Gleichheit zu wahren. Dieser berechtigte Vorschlag ward ohne Umstände angenommen, well er alle Hindernisse beseitigen mußte, die bisher soviel Verlegenheiten bereitet hatten, und weil er das einzige Mittel zur Verhütung eines allgemeinen Krieges war, den man mit gutem Grunde befürchtete. Die Akte wurde sogleich unterzeichnet (4. März) und ausgewechselt.
Dies Abkommen zwischen den Höfen von Berlin und Wien ward unverzüglich dem Petersburger mitgeteilt. Die Zarin empfing die wichtige Nachricht mit Vergnügen: sah sie sich doch durch den Beitritt Österreichs von der Bürde eines neuen Krieges befreit, den sie vielleicht nicht ohne Mühe durchgeführt hätte. Sie befolgte den Rat des Königs, der sie ermahnte, die Zahl ihrer Feinde soviel wie möglich zu vermindern; und so ward die gleiche Konvention denn auch bald in Petersburg zwischen den beiden Kaiserhöfen unterzeichnet (19. März).
Nun beeilte man sich, eine Übereinstimmung zwischen den Anteilen der drei Höfe herbeizuführen. Was zwischen Preußen und Rußland ausgemacht war, wurde der Kaiserin-Königin sofort mitgeteilt. Seinen Vorteil vergaß der Wiener Hof bei seinem Contreprojekt nicht. In seiner Vergrößerungsgier richtete er die Blicke auf eine Menge Woiwodschaften vom Fürstentum Teschen bis an die Grenzen der Walachei.