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VI. Instruction für die Inspecteurs der Infanterie1
(25. Juli 1781)

Es sind viele Objecte, worauf die Inspecteurs ihre Attentiun haben müssen, damit die Regimenter, die sie unter ihrer Aufsicht haben, in Ordnung sind.

Ein Object gehet darauf, daß die Regimenter im Laden und Avanciren, in Deploiements2 und in allen den Manœuvres, die bei uns eingeführet, so geläufig sind, daß ohne die geringste Confusion sie allezeit exerciren können, was ihnen befohlen wird. Bei diesem thut die große Uebung das Meiste, und die Leute müssen so gewöhnet sein, daß ihnen alles mechanisch wird.

Das zweite Object, welches viel importanter ist, betrifft die Zucht und Formirung der Officiere, und bei diesem sind noch viele Sachen hinzu zu setzen, die die größeste Attention und Folge erfordern, damit man zu seinem Zwecke kommt. Die Regimenter können nicht anders als wie eine Maschine angesehen werden, zu welcher ein Kopf gehöret. So gut auch ein Degen ist, so richtet er von selber nichts aus, wenn er nicht von einem guten und starken Arme geführet wird, der Gebrauch davon zu machen weiß.

Die Inspecteurs müssen den Officieren der ihnen untergebenen Regimenter mehr Ambition und mehr Application im soliden Dienste beibringen. Bei einem langwierigen Frieden wie der jetzige, der beinahe 20 Jahre gedauert hat, kann ohnmöglich so viel Avancement sein, als bei einem Kriege, wo jährlich vier oder fünf Bataillen vorfallen; aber dessen ohngeachtet, kommt's zum Krieg, so finden sich gleich das erste Jahr so viele Officiere, die invalide werden, und so viele, die abgehen, daß die Stabs-Officiere bei den Regimentern in kurzer Zeit ganz neu werden. Wenn dann die Subaltern-Officiere als Lieutenants und als Fähnriche nicht daran gedacht haben, was sie als Capitaine, Majore, Commandeurs und Generale zu'thun haben, und sie kommen beim Avancement zu dem Grade, so wissen sie nicht, was sie zu thun haben und was ihr neuer Stand mit sich bringt.

Es ist lein Capitain, kein Major, kein Stabs-Officier, der nicht mit kleinen Corps theils bei Fouragirungen, theils bei Convoiz3, theils bei Arrieregarden comman-


1 Vgl. E. 287 ff. Die Vorlage ist deutsch abgefaßt.

2 Aufmärsche.

3 Transsportbedeckungen.