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Es werden dannenhero diejenigen Generale sich bei Mir am meisten recommandiren, welche sich auf den einen Dienst sowohl, als auf den andern appliciren. Es werden besondere Qualitäten von demjenigen erfordert, welcher das Commando über ein Detachement führen will; ein solcher General muß

1. sich aller Nahrungssorgen wegen seines unterhabenden Detachements annehmen, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, und seine Anstalten so gut machen, daß seinem Corps nichts, was nur möglich ist, abgehe. Das Corps, es mag nun Infanterie oder Cavallerie sein, ist dem Generale so aufgetragen, als wie sein eigenes Regiment; folglich ist er für dessen Conservation, guten Stand, Ordnung und Nachlebung der Ordres schlechterdings eben so responsable, als wie er solches für sein eigenes Regiment sein muß; derowegen er sich gegen die Officiere die Auctorität, so ihm zukommt, geben und dahin sehen muß, daß alles, was die gute Ordnung erfordert, mit der äußersten Accuratesse beobachtet werden müsse, daß die Pferde von der Cavallerie in gutem Stande seien und daß die Infanterie nicht verloddern müsse, daß das Corps gut genähret werde, daß keine Desertion einreiße und in summa, daß alles und jedes observiret werde, was das Reglement und des Königs Ordres mit sich bringen.

Die Connaissance vom Lande ist der zweite Artikel, welchen ein solcher General wohl inne haben muß, und ist dieser Artikel ihm eben so important als die vorgemeldeten Qualitäten; denn die mehresten Detachements geschehen entweder, um Convois zu decken, oder aber dem Feinde in seinen Mouvements, Convois und Fouragirungen hinderlich zu sein1...

Bei allen dergleichen Expeditionen und überhaupt bei allem, was die KriegsOperationes angehet, wird das Secret und die Verschwiegenheit auf das alleräußerste recommandiret; denn wenn der Feind von demjenigen Nachricht bekommen sollte, was man auf ihn intendiret2 so muß der Coup ganz gewiß fehlschlagen. Ueberhaupt aber wäre es sehr schlecht und verächtlich, wenn es unter Meinen Generalen dergleichen Personen geben sollte, die nicht mehr als Weiber schweigen könnten.

Übrigens recommandire Ich den Generalen vor allen Dingen, daß sie jederzeit die Infanterie sowohl als die Cavallerie so gebrauchen sollen, wie es ihr Dienst ist, gebrauchet zu werden3; ferner, daß wenn Marches geschehen, Arrieregarden gemachet, Escorten und Partien4 geschicket werden, sie alsdann die Cavallerie allemal so stellen sollen, daß dieselbe Terrain hat, ihre Attaques zu machen. Die Infanterie hergegen kann gebrauchet werden, wie man will, nur verbiete Ich auf das allerernstlichste, daß solche niemals in Häuser gesteckt werde, als woraus nichts anders


1 Die folgenden Absätze über die Wahl vorteilhafter Lager und die Aufgaben der Detachements, sowie der Schluß decken sich ganz mit den Weisungen in der Instruktion für die Generalmajore der Infanterie vom 14. August 1748 (vgl. S. 266 ff.).

2 vorhat.

3 d. h. wie es ihrer Fechtart entspricht,

4 Bedeckungen und Streitkorps.