<128> gleichen Gesetzen regieren wollen, hieße die Provinzen mutwillig verderben. Daher möchte ich der Nachwelt raten, an den bestehenden Grundsätzen nichts zu ändern, ohne sie genau zu prüfen und die aus veränderten Maßnahmen sich ergebenden Nachteile zu bedenken. Jedoch ist es gut, die Instruktionen von Zeit zu Zeit zu revidieren und sie beim Wechsel der Konjunkturen zu erneuern, sei es, daß Mißwirtschaft unsere Nachbarn zugrunde richtet, sei es, daß durch Nachlässigkeit der Präsidenten die Industrie bei uns zurückgeht oder daß man irgendwelche neuen Einrichtungen plant. Die Instruktionen sind also der Zeit und den Umständen anzupassen, die Mittel zur Heilung der Schäden der betreffenden Provinz anzugeben oder die Wege vorzuschreiben, wie aus dem Verfall der Nachbarmächte Vorteil zu ziehen ist. Bei solchen Anlässen halte ich eine Änderung der Instruktionen für sehr nützlich. Aber man soll nicht an den Grundsätzen der Regierung rütteln, durch die wir Ordnung und Wohlstand aufrechterhalten.
Ausgaben
Die festen Einnahmen des Staates belaufen sich auf 12 150 000 Taler und 1 Million von der Münze. Davon bezahlt Schlesien 3 400 000 Taler und die anderen Provinzen 8 750 000 Taler. Der Etat setzt sich folgendermaßen zusammen. Die Kriegskasse bezahlt die Regimenter, die aus 135 600 Mann bestehen. Sie bestreitet den Unterhalt der Festungswerke, die Kosten für die Uniformen der Armee, für die Remonten der Kavallerie, für die Pulverfabrik, die jährlich 4 000 Zentner Pulver herstellt. Sie bezahlt ferner die Gehälter für die Gouverneure, Kommandanten und einige andere Offiziere. Die Pferde- und Montierungskasse wird von General Massow1 so trefflich verwaltet, daß sie jährlich eine Ersparnis von 150 000 Talern erzielt. Dieser Fonds beträgt infolge dessen jetzt 765 000 Taler. Das ist aber nicht genug. Man muß mit den Ersparnissen einige Jahre fortfahren, um nicht allein
1 Hans Jürgen Detlev von Massow, Generalleutnant und Generalkriegskommissar.