Fürstenspiegel
oder
Unterweisung des Königs für den jungen Herzog Karl Eugen von Württemberg (1744)1
Mit dem Anteil, den ich an Ihrer Mündigkeitserklärung hatte, verbindet sich mein Interesse an einem glücklichen Verlauf Ihrer Regierung. Ich stelle mir geradezu vor, das Gute oder Schlimme, das daraus entspringe, werde sich irgendwie auch auf mich zurückwenden. In diesem Sinn halte ich mich für verpflichtet, Ihnen mit freundschaftlichem Freimut meine Anschauungen über den neuen Stand, in den Sie nun eintreten, auszusprechen.
Ich gehöre garnicht zu den Leuten, die aus Dünkel und Eitelkeit schließlich statt der Ratschläge nur mehr Befehle zu erteilen wissen, ihre Ansichten für unfehlbar
1 Karl Eugen (geb. 1728), der älteste Sohn Herzog Karl Alexanders († 1737) und der Herzogin Maria Auguste, weilte seit dem 16. Dezember 1741 zur Vollendung seiner Erziehung in Berlin. Er war auf Betreiben des Königs durch kaiserliches Dekret vom 7. Januar 1744 für volljährig erklärt worden (vgl. Bd. II, S. 150). Mit einem eigenhändigen Schreiben vom 6. Februar 1744 stellte Friedrich dem scheidenden Herzog den „Fürstenspiegel“ zu.