<230> zugrunde zu richten. Sie dürfen nicht genötigt werden, sich in unnütze Ausgaben zu stürzen, um das zu erlangen, was die Justiz ihnen von Rechts wegen schuldig ist. Dieser Teil der Regierungsgeschäfte kann nicht genugsam überwacht werden, damit der Begehrlichkeit der Richter und dem maßlosen Eigennutz der Advokaten jede erdenkliche Schranke gesetzt werde. Alle Beamten werden zur Pflichterfüllung angehalten durch Visitationen, die man von Zeit zu Zeit in den Provinzen vornimmt. Jeder, der sich geschädigt glaubt, wagt alsdann, seine Klagen bei der Kommission vorzubringen; die Pflichtvergessenen sind streng zu strafen1. Vielleicht ist es überflüssig, hinzuzufügen, daß die Strafe niemals schwerer als das Vergehen sein, Gewalt nie an die Stelle der Gesetze treten darf und ein Herrscher lieber zu nachsichtig als zu streng sein soll.

Der einzelne Bürger sogar verfährt leichtsinnig, wenn er nicht nach Grundsätzen handelt. Um wieviel mehr ist daran gelegen, daß ein Staatsoberhaupt, das über das Wohl ganzer Völker zu wachen hat, in Politik und Kriegswesen, Finanzen. Handel und Gesetzen sich stets an ein vorbestimmtes System halte. Es darf beispielsweise ein sanftes Volk keine überstrengen Gesetze erhalten, sondern solche, die seinem Charakter angepaßt sind. Die Grundlage dieser Systeme muß immer das höchste Wohlergehen der bürgerlichen Gesellschaft berücksichtigen. Die Richtlinien müssen der Lage des Landes, seinen alten Bräuchen, soweit sie gut sind, und dem Volksgeist angemessen sein.

In der Politik z. B. ist es eine bekannte Tatsache, daß die natürlichen und folglich besten Verbündeten diejenigen sind, deren Interessen mit den unseren übereinstimmen und die nicht so nahe Nachbarn sind, daß man mit ihnen in einen Widerstreit der Interessen geraten kann. Zuweilen geben absonderliche Ereignisse Anlaß zu außergewöhnlichen Kombinationen. In unseren Tagen sahen wir Völker, die einander allzeit als Nebenbuhler oder gar als Feinde gegenüberstanden2, unter ein und derselben Fahne marschieren. Doch sind das Fälle, die selten vorkommen und niemals als Vorbilder dienen werden. Verbindungen dieser Art können nur ein Eintagsleben haben, wogegen den anderen, die auf einem gemeinsamen Interesse beruhen, allein Dauer vergönnt ist. Bei der heutigen Lage Europas, da alle Fürsten gerüstet sind und übermächtige Staaten fähig wären, die schwächeren zu vernichten, ist es eine Forderung der Klugheit, daß man sich mit anderen Mächten verbünde: entweder um sich HUfe gegen Angriffe zu sichern oder um gefahrdrohende Pläne der Feinde zu vereiteln, oder endlich um mit dem Beistand der Bundesgenossen gerechte Ansprüche gegen die Widersacher zu verfechten. Allein das genügt noch nicht. Man braucht bei seinen Nachbaren, namentlich bei seinen Feinden, offene Augen und Ohren, die getreulich berichten, was sie gesehen und gehört haben. Die Menschen sind böse; man muß sich besonders vor Überraschungen wahren, weil alles, was


1 Vgl. S. 118 f. 214.

2 Anspielung auf Österreich und Frankreich.