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Einleitung des Herausgebers

Gedanken Friedrichs über Fürst und Staat sind das Band, das die folgenden Abhandlungen zu einer inneren Einheit verknüpft.

Die Reihe der Schriften eröffnet der „Antimachiavell“. Über den Ursprung dieses Werkes sind wir nur unzulänglich unterrichtet. Die erste Erwähnung Machiavells findet sich in einem Briefe des Kronprinzen Friedrich an Voltaire vom 31. März 1738, wo er energisch Einspruch dagegen erhebt, daß Voltaire diesem „schlechten Menschen“ in seinem „Zeitalter Ludwigs XIV.“ eine Stelle unter den übrigen großen Männern seiner Zeit eingeräumt habe: „Wer“, so erklärt er, „Treubruch, Bedrückung, Begehung von Ungerechtigkeiten lehrt, wäre er auch sonst der begabteste Mensch, darf niemals einen Platz einnehmen, der einzig und allein der Tugend und rühmlichen Talenten vorbehalten bleibt.“

Fast ein Jahr verstrich. Da, am 22. März 1739, schreibt Friedrich dem Franzosen ganz unvermittelt, mitten aus anderen literarischen Plänen heraus, daß er an die Abfassung eines Werks über den „Fürsten“ von Machiavell denke; freilich sei alles noch in chaotisches Dunkel gehüllt. Von Mitte Mai ab hören wir dann von seinen Vorstudien; er treibt eifrige Lektüre, liest frühere Streitschriften gegen den Florentiner. Einen wertvollen Fingerzeig für Entstehung und Tendenz des Werkes bietet das Bekenntnis vom 26. Juni: „Was ich gegen den Machiavellismus im Sinne habe, ist eine Folge der Henriade. Nach den großen Gedanken Heinrichs IV. schmiede ich den Blitz, der Cäsar Borgia zerschmettern wird.“ In der Korrespondenz mit Voltaire läßt sich der Werdegang des Werkes verfolgen. Anfang November war die erste Niederschrift vollendet. Unverzüglich ging Friedrich an die Umarbeitung des Entwurfes, um dem Werke, wie er sagte, eine würdige Form zu geben, damit es vor der Nachwelt bestehen könnte. Man sieht: es ist zur Veröffentlichung bestimmt; doch sein Name, so wünscht der hohe Verfasser, soll ungenannt bleiben. Voltaires Aufgabe wird es nun, das Zensorenamt, das sich auf Inhalt und äußere Form erstreckt, zu üben. Im April 1740 überantwortet Friedrich ihm die Schrift zur Drucklegung in Holland. Zwei Ausgaben erscheinen, die eine bei van Duren, dem Vol<VI>taire das Manuskript sandte. Die andere veranstaltete der Franzose selberVI-1, nachdem er die Abhandlung einer neuen Umarbeitung unterzogen hatte. Diese fand aber so wenig den Beifall Friedrichs, daß er daran dachte, eine neue Ausgabe unter seinen eigenen Augen herstellen zu lassen. Da starb Kaiser Karl VI. Sofort ließ er seine literarischen Pläne fallen. „Der Tod des Kaisers“, so schrieb er am 28. Oktober 1740 an den Grafen Algarotti, „macht aus mir einen sehr schlechten Textverbesserer. Er ist verhängnisvoll für mein Buch, vielleicht aber glorreich für mich selbst.“ Damit war der „Antimachiavell“ für den König abgetan.

Wie stellte sich nun Friedrich zu der Schrift des Florentiners, der das Wesen der politischen Macht ergründen, der die Grundsätze festlegen will, wie Fürsten Staaten erwerben und sich in ihrem Besitz behaupten sollen? Ihm lag es fern, das Buch auf die Zustände von Italien, auf die besonderen Umstände zurückzuführen, aus denen es hervorgegangen war. Er sah in der Schrift nur einen politischen Katechismus voller Ruchlosigkeit, dem er nun nach dem treffenden Worte Voltaires einen „Katechismus der Tugend“ entgegensetzte; denn der „Antimachiavell“ ist ein philosophisch, moralischer Traktat. Will Machiavell keine Moral in der Politik gelten lassen, so er, klärt der Prinz, daß es für ihn keine doppelte Moral gäbe. Friedrich wird nicht müde, ihm immer wieder in heftigen Anklagen, pathetischen Deklamationen seine sittliche Verkommenheit vorzuwerfen. Erst im letzten Drittel gewinnt die Schrift einen an, deren Charakter. Da entwirft Friedrich das Idealbild des Herrschers, wie es ihm vorschwebt, ein Bild der Pflichten, die der Fürst auf sich zu nehmen hat, gleichsam das Programm, das er dann selbst während seiner Regierung zu verwirklichen strebte.

Wieweit der „Antimachiavell“ von fremden Gedanken beeinflußt ist, bedarf im einzelnen noch der genaueren Untersuchung. So viel ist jedoch gewiß, daß Friedrich im Bannkreis der Aufklärungsphilosophie mit ihren Humanitätsidealen sieht, daß ferner vor allem drei Männer, drei Schriften tief auf ihn eingewirkt haben. Von Voltaire und seinem Heldengedichte, der „Henriade“, hörten wir schon. Die beiden anderen Persönlichkeiten sind Kaiser Mark Aurel und dessen „Selbsibetrachtungen“, sowie Fénelon mit seinem Fürstenspiegel, den „Abenteuern des Telemach“, auf die wiederholt direkt Bezug genommen wirdVI-2. Trotz dieser Einschränkung bleibt der „Antimachiavell“ ein hervorragendes Dokument für die Geisiesentwicklung Friedrichs.

Aus diesem Gesichtspunkte war es geboten, für die Übertragung auf die ersten eigenhändigen Niederschriften zurückzugehen, die der Voltaireschen Feile noch ganz entbehren. Eine Ausnahme macht allein das zweite Kapitel, dessen frühere Fassungen uns nicht erhalten sind. Aus dem gleichen Grunde durfte von der Gegenüberstellung<VII> mit dem „Fürsten“, wie Friedrich sie für seine Ausgabe plante, Abstand genommen werden. Denn der „Antimachiavell“ ist eine Bekenntnisschrift, nicht eine „Widerlegung“ (Réfutation), mochte auch dieser Titel über den ersten Fassungen seines Buches stehen. Bei der Wahl der Überschrift war für uns maßgebend, daß das Werk unter diesem Titel der Öffentlichkeit übergeben wurde und seinen Weltruf erlangte. Zum Zweck der leichteren Orientierung sind endlich die Überschriften der ersten 25 Kapitel aus dem „Fürsten“ übernommen, während die des Schlußkapitels von dem Prinzen selber herrührt.

Das gewaltige Gegenstück zu Friedrichs Iugendschrift bildet das „Politische Testament“, das der gereifte König auf der Höhe seines Lebens verfaßte. Begonnen im AprU, ward es im Juli 1752 vollendet und am 27. August noch mit einem kurzen Nachtrag (S. 193) versehen. Überwiegt im „Antimachiavell“ die theoretische Betrachtung, so sind die Lehren des Testaments auf reichste staatsmännische Erfahrung gegründet.

Auch das Testament enthält eine eingehende Darstellung der Pflichten des Fürsten, des Herrschers über Preußen. Ein besonderes Kapitel ist der Vorbereitung auf diesen hohen Beruf, der Prinzenerziehung, gewidmet. Darüber hinaus aber entwirft Friedrich ein erschöpfendes Bild von der preußischen Monarchie, von der Organisation der staatlichen Verwaltung, wie von der Struktur des wirtschaftlichen Lebens. Er führt seinen Nachfolger auf alle Gebiete der Staatsverwaltung, jedes einzelne im besonderen schildernd und zugleich den großen inneren Zusammenhang der verschiedenen Teile untereinander aufdeckend. Er erläutert seine Finanz- und Wirtschaftspolitik, die auf merkantilistischen Grundsätzen beruht. Er zeigt, wie die ständische Gliederung des Volkes zur Grundlage einer politischen Arbeitsteilung gemacht ist, bei der die staatlichen Aufgaben auf die verschiedenen Klassen verteilt werden. Er entwickelt die Grundzüge des Heerwesens und der auswärtigen Politik, die im Mittelpunkt seiner Interessen sieht. Denn der politische Machtgedanke beherrscht das Testament. Die Wehrhaftigkeit und die Größe Preußens sind das Ziel, dem Preußens Herrscher nachzugehen haben, dem alle Zweige der Staatsverwaltung dienen müssen.

Dem ersten folgte zu Ende des Jahres 1768 ein zweites Politisches Testament. Weist es auch manchen Unterschied auf, der durch die veränderten Zeitumstände und durch neue Erfahrungen des Königs bedingt wurde, so blieben sich doch Geist und Grundzüge seines politischen Systems im wesentlichen gleich.

Von beiden Testamenten fehlt bisher eine vollständige Ausgabe. Bei dem von 1752 ist es der Abschnitt über die auswärtige Politik, von dem bisher nur Bruchstücke an die Öffentlichkeit gedrungen sind. Und auch bei diesen liegt es so, daß wir nur einzelne Teile im Wortlaut des französischen Originals kennen, andere nur in mehrfach nicht einwandfreier deutscher Übersetzung, die wir dennoch übernehmen mußten, wie sie war, endlich noch andere Partien, die durch eckige Klammern gekennzeichnet<VIII> wurden, nur dem Inhalt nach. Immerhin sind in diesen Bruchstücken die wesentlichen und entscheidenden Gedanken dieses Abschnitts enthalten. Weit ungünstiger sieht es um das Testament von 1768; denn von ihm sind überhaupt nur Fragmente bekanntVIII-1. Aus diesem Grunde mußten wir uns darauf beschränken, einige der wesentlichsten Stücke in Fußnoten anzuführen, doch bieten diese Proben bereits die Möglichkeit zur Vergleichung beider Testamente.

Die meisten Abhandlungen der folgenden Gruppe, die unter dem Namen „Politische Schriften“ zusammengefaßt sind, stehen mit den Politischen Testamenten von 1752 und 1768 in engstem inneren Zusammenhang. So enthält schon der Jugend-brief an den Kammerjunker von Natzmer von 1731 ein erstes politisches Programm für die Vergrößerung Preußens, an das der Abschnitt über die auswärtige Politik im Testament von 1752 gleichsam anknüpft. Der für den Herzog Karl Eugen von Württemberg verfaßte „Fürsienspiegel“ berührt sich auf das stärkste mit der Erörterung der Pflichten des Herrschers. Die Instruktionen für Borcke und Behnisch ergänzen die Ausführungen über die Prinzenerziehung.

Unmittelbar für den Thronfolger sind die nächsten drei Abhandlungen bestimmt. Denn der „Abriß der preußischen Regierung“ von 1776 enthält nichts anderes als eine knappe Zusammenfassung der Grundgedanken der Politischen Testamente. Den Anstoß zur Abfassung dieser Schrift scheint die schwere Erkrankung des Königs im Winter 1775/76 gegeben zu haben, da ein Gichtanfall dem anderen folgte und die Befürchtung eines nahen Endes bestand. Dachte Friedrich doch auch damals ernstlich daran, im Falle seines Todes seinen Bruder, den Prinzen Heinrich, mit einer Art vormundschaftlichen Regierung für den Thronfolger zu betrauen. Nur auf einzelne Kapitel, auf die auswärtige Politik und die Finanzverwaltung, beziehen sich hingegen die „Betrachtungen über den politischen Zustand Europas“ vom 9. Mai 1782, die durch die Zeitumstände veranlaßt worden sind, wie die „Betrachtungen über die preußische Finanzverwaltung“ vom 20. Oktober 1784. Beide Aufzeichnungen schließen mit einem dringlichen Appell an das Pflichtgefühl des Thronerben.

Allgemeinerer Art endlich sind die drei letzten Schriften dieser Gruppe: „Regierungsformen und Herrscherpflichten“ von 1777 und die gegen den französischen philosophischen Schriftsteller Baron Holbach und seine materialistische Weltanschauung gerichteten Streitschriften von 1770: „Kritik der Abhandlung „Über die Vorurteile“ “ und „Kritik des „Systems der Natur““, in denen Friedrich als Verteidiger der festen monarchischen Ordnung in Europa auftritt.

Den Beschluß des vorliegenden Bandes bilden die persönlichen Testamente des Königs. Das Hauptinteresse unter ihnen beanspruchen das vom 11. Januar 1752 mit seinem Kodizill vom 28. November 1757 und das vom 8. Januar 1769. Sie bilden ewmal die Ergänzung der Politischen Testamente von 1752 und 1768. Zwei<IX>tens aber sind sie von besonderer Bedeutung durch die Auffassung des Herrscherzamtes, zu der sich der König in ihnen bekennt. Wir kommen darauf zurück.

Zunächst eine allgemeine Bemerkung über Friedrichs Auffassung von Fürst und Staat. Überall dort, wo er von dem Ursprung der Staaten und der Quelle der Herrschergewalt spricht, dürfen wir nicht vergessen, daß er noch auf dem Boden der Lehre des älteren Naturrechts sieht. Diese geht von dem Individuum aus. Nach ihr setzt sich der Staat aus den einzelnen Individuen zusammen, die in ihm vereinigt sind. Ein erster Vertrag begründet die Rechtsordnung. Erst durch einen zweiten, den Unterwerfungsvertrag, wird das obrigkeitliche Verhältnis geschaffen, das den Staat ausmacht. Die Obrigkeit erhält damit lediglich die Funktion, den Gesetzen zur Herrschaft zu verhelfen und für die höchste Steigerung des Gemeinwohls zu wirken. „Ihr Existenzrecht“, um mit Dilthey zu reden, „ruht darin, wie sie die Gesetze schützt, die Justiz übt, die guten Sitten erhält und den Staat nach außen verteidigt.“ Da aber dieser Rechtsstaat zugleich Wohlfahrtsstaat ist, muß das Interesse der Obrigkeit mit dem Wohl des Ganzen zusammenfallen.

Der Fürst ist also nach Friedrichs Anschauung nur der Träger einer Funktion oder — wie er sich ausdrückt — „der erste Diener des Staates“. Er bedient sich dafür verschiedener Wendungen: neben „serviteur“ sagt er auch „domestique“, „magistrat“ oder „ministre“IX-1.

Diese Auffassung von den Regentenpflichten findet sich bereits im Altertum. Auch die Formulierung des antiken Gedankens begegnet schon lange vor Friedrichs Zeiten, bei Dante, Hobbes, die von einem „minister omnium“ und „minister multi-tudinis“ sprechen. König Jakob I. von England nannte sich in einer Rede vor dem Parlament (1604) den „größten Diener des Staates“. Swift bezeichnet den Herrscher ähnlich als „größten Diener des Volkes“, Fenelon ihn in seinem „Telemach“ als „Sklaven des Staates“. Massillon spricht in seinen Fastenpredigten (1718) von ihm als „Diener und Hüter des Gesetzes“, und Bolingbroke gebraucht die Wendung: „der erste Diener des Volkes“.

Wir wissen nicht, welche von diesen Ausdrücken Friedrich gekannt hat. Aber welche Fassung ihm auch vorgeschwebt haben mag, als er das Wort vom „ersten Diener des Staates“ schrieb, von entscheidender Bedeutung ist die Tatsache, daß er in ihm die Maxime seines Handelns sah. Das lehren nun im besonderen seine persönlichen Testamente. Da sehen wir, daß bei ihm nicht mehr die patriarchalische Auffassung des Königtums gilt, wie sie sewe Vorgänger auf dem Throne beherrschte, die Land<X> und Leute noch als fideikommissarischen Besitz des Hauses betrachteten. Friedrich scheidet vielmehr scharf zwischen dem Vermögen des Fürsten und dem „Eigentum des Staates“, zwischen staatlicher Sukzession und privatrechtlicher Erbfolge: nur auf den Allodialbesitz, aber nicht auf die Regierungsnachfolge bezieht sich die Erbesemsetzung. Zum erstenmal erfolgt damit in den Testamenten eines preußischen Herrschers, wie H. von Caemmerer in seinen Ausführungen über das Testament vom II. Januar 1752 feststellt, „die Anerkennung einer von der Person des Regierenden unterschiedenen Staatsgewalt“ — eine Auffassung, die eben in dem Worte von dem Fürsten als ersien Diener des Staates ihre klassische Prägung erhalten hat.

Die Übertragung des „Antimachiavell“ ist von Eberhard König besorgt worden, die des Politischen Testamentes von 1752, des Jugendbriefes an Natzmer, der Insiruktion für Behnisch, des „Abrisses der preußischen Regierung“ von 1776, sowie der persönlichen Tesiamente siammt von Friedrich von Oppeln-Bronikowski, die der übrigen Abhandlungen dieses Bandes von Willy Rath.

Der französische Text, der den Übersetzungen zugrunde liegt, ist gedruckt in den „Œuvrez de Frédéric le Grand“ (Bd. 6: Testament vom 8. Januar 1769; Bd. 8: AntimachiavellX-1; Bd. 9: Fürsienspiegel, Instruktion für Borcke, Abriß der preußischen Regierung, Regierungsformen und Herrscherpflichten, die Kritiken der Abhandlung „Über die Vorurteile“ und des „Systems der Natur“; Bd. 16: Schreiben an Natzmer; Bd. 26: das an August Wilhelm von 1741), in der „Politischen Cor-respondenz Friedrichs des Großen“ (Bd. 1: Schreiben an Podewils von 1741; Bd. 14: Instruktion für Finckensiein von 1757; Bd. 16: Testament vor Leuthen; Bd. 17: Schreiben an Prinz Heinrich nebst Ordre an die Generale von 1758), im Hohenzollern-Iahrbuch (Bd. 5: Instruktion für Behnisch; Bd. 15: Testament vom 11. Januar 1752), in der Historischen Zeitschrift (Bd. 60: die „Betrachtungen“ von 1782 und 1784). Für das Politische Testament von 1752 ist zugrunde gelegt die Zusammenstellung von G. Küntzel („Die Politischen Tesiamente der Hohenzollern“, Bd. 2; Leipzig und Berlin 1911), für das von 1768 die von E. Krielke (Konservative Monatsschrift, Jahrgang 69).


IX-1 Vgl. S. 6. 154. 226. 235. Ferner gebraucht der König den Ausdruck am Schluß des Kapitels über König Friedrich I. in den „Denkwürdigkeiten zur Geschichte des Hauses Brandenburg“ (vgl. Bd. I), am Anfang der Denkschrift „Rechtfertigung meines politischen Verhaltens“ vom Juli 1757 (vgl. Bd. III, Anhang) und in dem Schreiben an die Kurfürstin-Witwe Maria Antonia von Sachsen vom 8. März 1766.

VI-1 Der Titel der bei van Duren erschienenen Schrift lautet: „Examen du prince de Machiavel avec des notes historiques et politiques“ (Haag 1741), der von Voltaire veranstalteten Ausgabe: „Antimachiavel ou Essai de critique zur le prince de Machiavel“ (Haag 1740).

VI-2 Auch ein Einfluß der Schriften Montesquieus, besonders seiner „Betrachtungen über die Ursachen der Größe der Römer und ihres Niederganges“, läßt sich im „Antimachiavell“ nachweisen.

VIII-1 Mit Ausnahme des Abschnitts über das Heerwesen, der in Bd. V mitgeteilt wird.

X-1 In Bd. 8 ist abgedruckt unter dem Titel „L' Antimachiavel ou Examen du prince de Machia-vel“ (S. 59 ff.) die van Durensche Ausgabe, sowie unter dem Titel „Réfutation du prince de Machiavel“ (S. 163 ff.) die zweite Fassung der Niederschrift Friedrichs, die auch wir bringen. Der erste Entwurf ist noch unveröffentlicht.